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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schmerzensgeldbemessung bei Wirbelsäulenverletzungen

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein scheinbar leichter Auffahrunfall, doch für eine Autofahrerin wurden daraus langwierige Wirbelsäulenprobleme. Das Pikante: Bereits bestehende „Vorschäden“ an ihrer Wirbelsäule trafen auf die Unfallfolgen. Nun musste ein Gericht klären, wie viel Schmerzensgeld ihr zusteht, wenn ein Unfall alte Leiden verschlimmert. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-7 U 4/18 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamm
  • Datum: 15.03.2018
  • Aktenzeichen: I-7 U 4/18
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht, Gebührenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Geschädigte eines Verkehrsunfalls, die Schmerzensgeld, materiellen Schadensersatz und die Feststellung künftiger Ersatzpflicht forderte.
  • Beklagte: Die Fahrerin des Unfallwagens und deren Haftpflichtversicherung.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin erlitt bei einem Auffahrunfall, verursacht durch die Beklagte, körperliche Schäden. Die grundlegende Haftung der Beklagten für die Unfallfolgen ist unstrittig. Die Klägerin begehrte Schmerzensgeld, Ersatz materieller Schäden und die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Angemessenheit des zugesprochenen Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung von Vorschäden, die Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren über den 1,3-fachen Satz hinaus und das Bestehen eines Feststellungsinteresses für künftige Schäden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht beabsichtigte, die Berufung der Klägerin per Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung hatte keine Aussicht auf Erfolg.
  • Begründung: Die erstinstanzliche Entscheidung war in allen Punkten richtig. Die Schmerzensgeldbemessung berücksichtigte die unfallbedingten Verletzungen und die erheblichen Vorschäden der Klägerin angemessen. Ein Feststellungsinteresse für künftige Schäden und ein Anspruch auf höhere Rechtsanwaltsgebühren bestanden nicht.
  • Folgen: Das erstinstanzliche Urteil, das der Klägerin 3.500 EUR Schmerzensgeld und weitestgehend Ersatz materieller Schäden zusprach, bleibt bestehen. Weitergehende Forderungen der Klägerin, insbesondere ein höheres Schmerzensgeld und die Anerkennung künftiger Schäden, wurden endgültig abgewiesen.

Der Fall vor Gericht


Gerichtsurteil: Unfallfolgen, Vorschäden und die Höhe des Schmerzensgeldes

Wer kennt das nicht: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr, und schon ist es passiert – ein Auffahrunfall. Oft sind die Folgen zum Glück gering, manchmal aber auch schmerzhaft und langwierig. Doch was passiert, wenn bereits bestehende gesundheitliche Probleme, sogenannte Vorschäden, durch einen Unfall verschlimmert werden? Wie viel Schmerzensgeld steht einem dann zu? Und wer bezahlt die Anwaltskosten, wenn man sich mit der gegnerischen Versicherung streitet? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gibt hierzu interessante Einblicke.

Der Unfall und seine unmittelbaren Folgen

Alles begann mit einem Verkehrsunfall am 30. November 2015. Frau K. (die Klägerin in diesem Fall) war mit ihrem Auto unterwegs, als eine andere Fahrerin (im Folgenden die Unfallverursacherin genannt) von hinten auf ihren Wagen auffuhr. Die Schuldfrage war schnell geklärt: Die Unfallverursacherin und ihre Haftpflichtversicherung (im Folgenden die Versicherung genannt) mussten grundsätzlich für die Schäden aufkommen, die Frau K. durch den Unfall erlitten hatte….


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