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Rettungsgasse bilden – Aktuelle Rechtslage

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Verkehrsteilnehmer müssen Rettungsgasse bilden – hohe Bußgelder drohen
Die Rettungsgasse erfüllt auf Deutschlands Straßen und Autobahnen eine enorm wichtige Funktion, da sie den Rettungskräften den zügigen Weg zu einer Unfallstelle ermöglicht. Dementsprechend kann sie im Zweifel über Leben und Tod entscheiden. Trotz dieses Umstandes ist bedauerlicherweise immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer in Stausituationen einfach diesen entscheidenden Weg mit ihrem Fahrzeug nicht bilden. Dies muss nicht immer darin begründet liegen, dass beiden Autofahrern Gleichgültigkeit vorherrscht. Vielen Autofahrern ist auch einfach die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Rettungsgasse nicht geläufig.
Rettungsgasse auch schon bei stockendem Verkehr
Rettungsgassen bilden ist eine wichtige Verkehrssicherheitsmaßnahme, die es anderen Fahrzeugen ermöglicht, sich in Notfällen schnell und sicher durch den Verkehr zu bewegen. Diese Maßnahme sollte jeder Autofahrer befolgen, um Unfällen vorzubeugen und möglichen Opfern rasch helfen zu können. (Symbolfoto: Pusteflower9024/Shutterstock.com)

Entgegen der eventuell vorherrschenden Meinung besteht die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse nicht erst dann, wenn ein Stau entstanden ist. Vielmehr hat der Autofahrer eine Rettungsgasse auch schon dann zu bilden, wenn der Verkehr stockend wird respektive, wenn mit dem Fahrzeug nur noch die Schrittgeschwindigkeit möglich ist.

Besonders wichtig ist die Rettungsgasse auf den Autobahnen. Hierbei gilt, dass der Weg für die Rettungsgasse unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren durch die Autofahrer gebildet werden muss. Diejenigen Autofahrer, welche sich auf der linken Fahrspur bewegen, müssen dementsprechend ihr Fahrzeug auch nach links ausweichen. Die Autofahrer, welche auf der mittleren oder rechten Fahrspur unterwegs sind, müssen ihr Fahrzeug nach rechts bewegen.
Es wurde bereits gerichtlich festgelegt
Im Kontext des genauen Zeitpunktes, ab dem die Rettungsgasse durch die Autofahrer zwingend durch die Autofahrer bestehen muss, wurde bereits seitens des Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein Urteil gesprochen. Das OLG hat durch sein Urteil festgelegt, dass die Rettungsgasse in dem Moment gebildet werden muss, wenn für die Autofahrer auf der Straße nur noch die Schrittgeschw[…]


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