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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Was sich 2023 ändert

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Elektronische AU: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital
Mit dem Januar 2023 wird in Deutschland eine regelrechte Ära zu Ende gehen, denn die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), welche im Volksmund als „gelber Schein“ bekannt geworden ist, wird abgeschafft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es mit dem Jahr 2023 überhaupt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr geben wird. Vielmehr verändert sich nur die Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, denn diese wird vollständig digitalisiert. Es wird jedoch in diesem Zusammenhang auch weiterhin Ausnahmen und zudem auch wichtige Regeln geben.

Mit dem Jahr 2023 verändert sich die Bezeichnung der AU, denn sie wird mit dem Januar nur noch eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) heißen. Dies hat jedoch direkte Konsequenzen für unzählige Menschen in Deutschland.

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Der Arbeitnehmer muss sich nicht mehr selbst kümmern
Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz e-AU, ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber, diese ersetzt die Papierform ab 2023 für gesetzlich Versicherte. (Symbolfoto: nitpicker/Shutterstock.com)

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass diejenige Person, welche eine Krankschreibung benötigt, sich darum nicht mehr selbst kümmern muss. Der Arbeitgeber wird die eAU auf dem vollständig elektronischen Weg unmittelbar von der Krankenkasse des Arbeitnehmers erhalten. Damit die Krankenkasse die eAU jedoch an den Arbeitgeber elektronisch versenden kann, muss sie selbst erst einmal Kenntnis von der Erkrankung der versicherten Person erhalten. Auch diese Information soll vollständig elektronisch erfolgen. Die Arztpraxis gibt die Information an die Krankenkasse weiter.
Auswirkungen auch auf das Arbeitsrecht
Bislang war es immer so, dass Arbeitnehmer in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung dazu hatten, den Arbeitgeber unmittelbar nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entsprechend zu informieren. Es gibt zwar bereits sehr viele Arbeitgeber, welche das eingescannte Dokument via E-Mail schon als solche akzeptieren, allerdings fordern auch noch unzählige Arbeitgeber hierzulande die AU auf dem klassischen Postwege ein. Eine geset[…]


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