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WEG-Versammlung – Waschküche als Versammlungsort

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AG Dortmund – Az.: 512 C 31/17 – Urteil vom 27.03.2018

Der Beschluss vom 31.08.2017 zu Tagesordnungspunkt 2 der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 31.08.2017 “Abstimmung zur Bezahlung der Außenarbeiten aus den Rücklagen“ wird für ungültig erklärt.

Der Beschluss vom 31. 8. 2017 zu Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 31.8.2017 über „das Zurückschneiden der Sträucher gemäß vorliegenden Angeboten“ wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft V in Dortmund. Die Eigentümergemeinschaft wird verwaltet von der Mutter des Beklagten zu 11). Die Eigentümergemeinschaft ist wohl zerstritten wobei insbesondere das Verhältnis der Kläger zur Verwalterin und umgekehrt als äußerst belastet zu bezeichnen sein dürfte. Die Kläger nehmen schon seit längerer Zeit persönlich nicht mehr an Eigentümerversammlungen teil und lassen sich jeweils durch Herrn M., der nicht im Haus wohnt, vertreten.

Die Eigentümergemeinschaft hat am 06.07.2017 im B. Hof eine Wohnungseigentümerversammlung durchgeführt. In dieser Eigentümerversammlung ist unter Tagesordnungspunkt 5 ein Beschluss über die Instandsetzung der Außenanlagen der beiden Häuser gefasst worden. Ferner ist ein Antrag der Kläger auf Abberufung der Verwalterin unter Tagesordnungspunkt zehn abgelehnt worden. Die Kläger haben diese beiden Beschlüsse vor dem erkennenden Gericht im Verfahren 512 C 26/17 angefochten und zugleich die Abberufung der Verwalterin beantragt. Dies Verfahren ist noch nicht entschieden. In diesem Verfahren haben die Kläger unter anderem gerügt, dass hinsichtlich des Instandsetzungsbeschlusses keine Regelung über die Finanzierung getroffen worden sei. In der Versammlung ist ferner unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen worden für kurze Eigentümerversammlungen die Waschküche als Versammlungsort beizubehalten.

(Symbolfoto: New Africa/Shutterstock.com)

Die Verwalterin hat mit Schreiben vom 13.08.2017 zu einer Eigentümerversammlung am 31.08.2017 um 18:00 Uhr in die Waschküche des Hauses eingeladen. Neben der Feststellung der Beschlussfäh[…]


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