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Rohrreinigungsfirma – Haftung wegen Sorgfaltspflichtverstößen

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LG Stuttgart – Az.: 23 O 56/21 – Urteil vom 10.12.2021

1. Der Anspruch ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Tatbestand
Die Kläger verlangen von der Beklagten, einem Rohrreinigungsunternehmen, Schadensersatz wegen Rohrreinigungs-Abwasserschadens.

Die Kläger sind Wohnungseigentums-Eigentümer (WE-Eigentümer) nach WEG einer Wohnung im 1. OG (Whg. Nr. 5) in der M.-Straße ### in ### L###-E###. Die Wohnung ist vermietet an Frau G., die dort zusammen mit Herrn Z### (Sohn der Kläger) wohnt.

Die Kläger erneuerten in der genannten Wohnung im 1. OG im Zuge ihres Wohnungskaufs (Whg. Nr. 5) im April 2019 die zur Wohnung gehörenden Abwasserrohleitungen bis zu den jeweiligen nach unten führenden sog. „Fallsträngen“ (Fallrohre) des Hauses. Es bestanden seither keine Rohrverstopfungen o. Ä. (Bl. 26).

Am 30.11.2020 (Bl. 15) beauftragte WE-Eigentümerin N. (Whg. Nr. 10 in der M.-Straße ###) für ihre Wohnung im 3. OG die Beklagte zur Beseitigung einer schlecht ablaufenden Küchenspüle („Bestätigung“ vom 03.12.2020 mit AGB, Anlage B 1).

Die Vertrags-AGB enthalten „Haftungsausschlüsse der Rohr ### GmbH“ im Wesentlichen wie folgt (Anlage B 1 a. E.):

Schäden wegen Unwegsamkeiten (Sanitärobjektbeschädigungen bei z. B. Höhenversatz)
Beschädigung/Brüche von Altrohren (Altrohr-Vorschädigungen: Abnutzungs- und Korrosionserscheinungen)
Verhärtete Stoffe in den Abwasserleitungen (z. B. Farb- und Gips-/Betonreste etc.)

Am 03.12.2020 begann der Beklagtenmitarbeiter Herr T. mit der Beseitigung der Küchenspülenteilverstopfung im 3. OG in der Wohnung Nr. 10. Die Verstopfung im horizontalen Abwasserrohr in der Wohnung Nr. 10 wurde gelöst, die gelösten Teile in den hauseigenen vertikalen sog. „Fallstrang“ geschoben und mit Wasser gespült.

(Symbolfoto: M-Production/Shutterstock.com)

Hieraufhin war während der Rohrreinigungsarbeiten in der zwei Stockwerke tiefer im selben Bereich darunterliegenden Küche der Mietwohnung im 1. OG der Mieterin G### Schmutzwasser ausgetreten. Dieses – schwarze und übelriechende – Schmutzwasser trat in der Küche im 1. OG aus dem Spülbecken schwallartig aus und fl[…]


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