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Verkehrsunfall – Mitverschulden eines Fußgängers mit bei Kollision Linienbus

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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit einer Fußgängerin führt zu einer schweren Kollision mit einem Linienbus und gravierenden Verletzungen. Doch die Klage der 15-Jährigen auf Schmerzensgeld scheiterte vor Gericht. Das Landgericht Neuruppin sah in ihrem massiven Mitverschulden den ausschlaggebenden Grund, warum sie leer ausging. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 289/17 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Neuruppin
  • Datum: 31.05.2018
  • Aktenzeichen: 31 O 289/17
  • Verfahrensart: Urteil
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsgesetz (StVG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine damals 15-jährige Fußgängerin, die nach einem Unfall mit einem Linienbus Schmerzensgeld forderte.
  • Beklagte: Die Halterin des Linienbusses und deren Busfahrer, die die Abweisung der Klage beantragten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine 15-jährige Fußgängerin lief zwischen geparkten Autos auf die Fahrbahn und wurde dort von einem Linienbus erfasst. Sie erlitt dabei erhebliche Verletzungen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das grobe Fehlverhalten der 15-jährigen Klägerin beim Betreten der Fahrbahn die Betriebsgefahr des Busses vollständig in den Hintergrund treten lässt und somit ein Anspruch auf Schmerzensgeld entfällt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass das grobe Eigenverschulden der Klägerin, die unachtsam die Fahrbahn betrat, so schwerwiegend war, dass die Betriebsgefahr des Busses vollständig dahinter zurücktritt. Es konnten keine Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Verhalten des Busfahrers festgestellt werden. Die Klägerin war mit 15 Jahren alt genug, um die Gefahr ihres Verhaltens einzuschätzen.
  • Folgen: Die Klägerin erhielt kein Schmerzensgeld von den Beklagten und muss die Gerichtskosten tragen.

Der Fall vor Gericht


Schwerer Unfall mit Linienbus: Gericht weist Schmerzensgeldklage einer 15-Jährigen ab

Wer kennt das nicht: Man ist in Gedanken oder schaut kurz aufs Handy und achtet im Straßenverkehr einen Moment nicht auf. Meistens geht das gut. Doch manchmal hat eine kurze Unaufmerksamkeit schwerwiegende Folgen. So auch in einem Fall, über den das Landgericht Neuruppin zu entscheiden hatte. Eine junge Frau wurde als Fußgängerin von einem Linienbus erfasst und schwer verletzt. Sie forderte Schmerzensgeld. Doch wie hat das Gericht entschieden, und vor allem, warum?

Der Unfallhergang: Ein unachtsamer Moment mit fatalen Folgen

Es war ein Nachmittag im März 2017, gegen 14:10 Uhr. Eine damals 15-jährige Schülerin, nennen wir sie Frau K. (die Klägerin, also die Person, die vor Gericht eine Forderung stellt), war zu Fuß in Velten unterwegs. Sie wollte die Bahnstraße in Richtung Bahnhof überqueren. Der Busfahrer, Herr M. (der Beklagte, also die Person, gegen die sich die Forderung richtet), lenkte zur gleichen Zeit einen Linienbus mit etwa 40 Stundenkilometern – also innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit – auf dieser Straße. Er hielt dabei etwa einen Meter Abstand zum rechten Straßenrand, wo Autos parkten. Was geschah dann genau? Frau K. lief zwischen zwei geparkten Autos hindurch plötzlich auf die Fahrbahn, direkt vor den herannahenden Bus. Der Bus erfasste sie mit seiner vorderen rechten Seite. Durch die Wucht des Aufpralls wurde Frau K….


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