Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Baggerfahrerhaftung bei Aushubarbeiten auf Nachbargrundstück 

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Oldenburg – Az.: 17 O 1898/14 – Urteil vom 08.06.2018

1. a) Das Teilversäumnisurteil vom 03.09.2014 bleibt aufrechterhalten.

b) Weiterhin werden die Beklagten zu 2.) und 3.) als Gesamtschuldner mit dem durch Teil-Versäumnisurteil verurteilten Beklagte zu 1.) verurteilt, an den Kläger zu 1.) 6.918,64 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2014 zu zahlen.

Hinsichtlich der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

c) Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 2.) und 3.) als Gesamtschuldner mit dem durch Teil-Versäumnisurteil verurteilten Beklagten zu 1.) verpflichtet sind, alle weiteren Kosten und Schäden, insbesondere die Umsatzsteuer auf den mit dem Klageantrag zu 1.) geltend gemachten Betrag, zu zahlen, die im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden auf dem Grundstück des Klägers zu 1.) an der Grenze zum Grundstück der Beklagten zu 2.) und 3.) infolge von Setzungen bzw. Absackungen ggf. noch entstehen.

2. a) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 2.) 4.910,14 € zu zahlen, der Beklagte zu 1.) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.695,32 € seit dem 07.12.2013 sowie aus weiteren 2.214,82 € seit dem 18.03.2015, die Beklagten zu 2.) und 3.) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.695,32 € seit dem 09.04.2014 sowie aus weiteren 2.214,82 € seit dem 18.03.2015.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

(Symbolfoto: QinJin/Shutterstock.com)

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, alle weiteren Kosten und Schäden, insbesondere die Umsatzsteuer auf den mit dem Klageantrag zu 1.) geltend gemachten Betrag, zu zahlen, die im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden auf dem Grundstück der Klägerin zu 2.) an der Grenze zum Grundstück der Beklagten zu 2.) und 3.) infolge von Setzungen bzw. Absackungen ggf. noch entstehen.

3. Die Beklagten zu 2.) und 3.) werden als Gesamtschuldner mit dem durch Teil-Versäumnisurteil verurteilten Beklagte zu 1.) verurteilt, an den Kläger zu 1.) vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 928,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv