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Aufsichtspflicht der Eltern – Haftung für Kinder

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Wann haften Eltern für von ihren Kindern verursachte Schäden
Niemand ist vor dem Malheur eines anderen gefeit. Auch Kinder können durch ihr ungestümes Verhalten Schäden anrichten. Aber wann haften die Eltern für die von ihren Kindern angerichteten Schäden? Und was sagt der Gesetzgeber zur Haftung von Kindern? Der Artikel gibt Aufschluss über die Haftung der Eltern für Ihre Kinder. Wann die Eltern haften und wann nicht. Darüber hinaus wird auch erläutert, was die Aufsichtspflicht ist und wie diese definiert wird. Abschließend erfahren Sie, warum es sinnvoll ist, eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen und dabei genau auf die Versicherungsbedingungen zu achten.

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Aufsichtspflicht für Kinder – Die Verantwortung der Eltern
Wann haften Eltern für von ihren Kindern verursachte Schäden? Viele sind der Ansicht, dass die Aufsichtspflicht der Eltern über ihre Kinder auch die Haftung für Schäden einschließt, die diese anrichten. Aber was sagt der Gesetzgeber dazu? (Symbolfoto: AnkaFed/Shutterstock.com)

Wenn Menschen sich dazu entschließen, Kindern das Leben zu schenken, dann gehen sie mit diesem Schritt eine ganz besondere Verantwortung ein. Neben der Fürsorgepflicht, welche Eltern gegenüber ihren Kindern innehaben, spielt auch die Aufsichtspflicht eine ganz entscheidende Rolle im Leben der Eltern. Es ist keine Frage, dass die Geburt eines Kindes das Leben eines Menschen gravierend verändert. Die Kinder sind den Eltern anvertraut und dementsprechend haften Eltern auch für diejenigen Schäden, welche die Kinder anderen Menschen zufügen. Eltern werden von dem Gesetzgeber als Personensorgeberechtigte angesehen, allerdings muss eine Person für den Status der personensorgeberechtigten Person nicht zwingend der Elternteil des Kindes sein.

Der Gesetzgeber sagt in dem § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich, dass auch andere Personenkreise wie beispielsweise Lehrer bzw. Kindergärtner sowie auch Ausbilder oder Pflegepersonen den Status „personensorgeberechtigt“ innehaben können. Dies ist für gewöhnlich dann der Fall, wenn die Eltern oder sorgeberechtigten Personen die Aufsichtspflicht bzw. die Personensorge für einen zeitlich klar definierten Zeitraum auf die entsprechenden Personen übertragen. Viele Me[…]


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