Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Kaskoversicherung – Beratungspflicht des Direktversicherers zum Versicherungsschutz

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

AG Neuss – Az.: 80 C 2220/17 – Urteil vom 08.08.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Versicherungsverhältnis.

Am 13.02.2013 stellte der Kläger über das Internet bei der Beklagten einen Antrag auf Abschluss eines Teilkaskoversicherungsvertrages für das auf ihn zugelassene Neufahrzeug Darcia Lodgy mit dem amtlichen Kennzeichen … . Dieser Antrag wurde am 22.02.2013 durch die Beklagte angenommen, so dass der Vertrag am 23.02.2013 erstellt wurde. Auf der Internetseite der Beklagten www…..de kann man deutlich hervorgehoben auswählen, welchen Versicherungsschutz man für welche Versicherungsprämie erhalten möchte, wie auf einem Ausdruck der Startseite (Anlage 2 zur Klageerwiderung, Blatt 38 d.A.) erkennbar. Unstreitig wählte der Kläger seinerzeit eine Teilkaskoversicherung aus und bezahlte auch nur die hierfür vereinbarten Prämien.

Am 22.09.2014 wurde der Kläger in einen Verkehrsunfall verwickelt und bekam vom Unfallgegner und dessen Versicherung 50 % der geltend gemachten Unfallreparaturkosten von 9.799,46 Euro ersetzt. Die anderen 50 % dieser Reparaturkosten in Höhe von verbleibenden 4.899,73 Euro verlangt der Kläger mit der vorliegenden Klage von der Beklagten heraus.

Insoweit ist er der Ansicht, die Beklagte habe gegen ihre Aufklärungspflichten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen, indem sie ihn nicht darauf hingewiesen habe, dass es bei einem Neufahrzeug sinnvoll sei, dieses Vollkasko und nicht nur Teilkasko zu versichern. Auf ihrer Homepage preise die Beklagte eine Autoversicherung mit optimalen Schutz an, bei der der Versicherungsnehmer auf gar nichts verzichten müsse. Diese Anpreisung lege nahe, dass er eben optimal geschützt sei für Schäden, die aus eigenem oder Fremdverschulden an seinem Fahrzeug entstehen, unabhängig davon, ob er eine Teil- oder Vollkaskoversicherung wähle. Zudem habe es der Beklagten oblegen, bei Annahme des Antrages auf Abschluss einer Teilkaskoversicherung den Kläger darauf hinzuweisen, dass er für ein Neufahrzeug besser eine Vollkaskoversicherung abschließe.

Der Kläger beantragt,

1.

die Beklagte zu verurteilen, an ihn 4.899,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nac[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv