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Bauträgervertrag – Beurkundungsbedürftigkeit Reservierungsvereinbarung für Grundstück

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AG Dortmund – Az.: 425 C 3166/18 (Ma) – Urteil vom 21.08.2018

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 227,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2018 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger beabsichtigten von der Beklagten ein Grundstück nebst einer noch zu errichtenden Doppelhaushälfte zu erwerben.

Die Beklagte hatte über dieses Grundstück schon einen Kaufvertrag geschlossen. Ob sie bereits Eigentümerin war, steht nicht fest. Das Grundstück wollte die Beklagte parzellieren. Im Jahre 2017 war dies noch nicht erfolgt. Offen ist, ob es bis heute erfolgt ist.

Die Beklagte sandte den Klägern einen farbigen Verkaufsprospekt. Wegen des Inhalts wird auf dem bei den Gerichtsakten befindlichen Prospekt (Blatt 20 f. der Akte) Bezug genommen. In diesem befindet sich ein Grundrissplan. Angegeben ist die Wohnfläche mit ca. 136 qm. Die Bezugsfertigkeit sollte 2018 erfolgen.

Der Beklagten ist bis heute keine Baugenehmigung erteilt worden, da aus nachbarrechtlichen Gründen das Grundstück nicht bebaut werden darf. Die Beklagte will einige Parzellen verkauft haben. Dabei hat die Beklagte mit den Erwerbern, insbesondere auch mit den Klägern jeweils einen sogenannten Reservierungsvertrag geschlossen. In diesem heißt es auszugsweise wörtlich:

„I.
Präambel
Der Auftragnehmer [sic: Beklagte im vorliegenden Verfahren] ist/wird Eigentümer des Grundstücks xx und bietet dieses aufgeteilt in 12 Teilflächen für Reihenhäuser/Einfamilienhäuser zum Verkauf an. In diesem Reservierungsvertrag geht es um das Kaufgrundstück Nr. 7.

Der Auftragnehmer wird bezüglich der Bebauung des Grundstücks xx, eine Größe von ca. 210 qm haben, diverse Leistungen zu erlangen von Baurecht für ein Einfamilienhaus mit PKW-Stellplätzen im Rahmen der Baumaßnahme für zwei Doppelhäuser erbringen. Diese individualisierte Unterlagen werden vom Auftraggeber [sic: Kläger im vorliegenden Verfahren] benötigt, da er aufgrund dessen den Grundstücksanteil für die Doppelhaushälfte links erwerben, eine Baufinanzierung beantragen und ein entsprechendes Gebäude errichten will. Da de[…]


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