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Notarielles Nachlassverzeichnis

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Wie hilft ein notarielles Nachlassverzeichnis bei der Erbschaftsregelung?
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er meist einen Nachlass in Form von Hab und Gut. Damit die Angehörigen wissen, was es zu verteilen gibt, ist ein notarielles Nachlassverzeichnis hilfreich. Doch was ist ein notarielles Nachlassverzeichnis und wie kann es bei der Erbschaftsregelung helfen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über das notarielle Nachlassverzeichnis und wie es bei der Regelung des Erbes hilfreich sein kann.
Notarielle Aufstellung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist eine Liste aller Immobilien und Vermögenswerte, sowie Verbindlichkeiten, die eine Person hinterlässt, wenn sie stirbt. Diese Liste wird vom Notar erstellt und an die Erben übergeben. (Symbolfoto: Proxima Studio/Shutterstock.com)

Es kommt nicht selten vor, dass ein Notar mit der Erbauseinandersetzung im Erbfall beauftragt wird und dass Erben, welche etwaig nicht primär im Fokus des Erblassers standen, die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen. Hierbei handelt es sich dann um eine notarielle Aufstellung sämtlicher Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten, die der Erblasser zu Lebzeiten angehäuft hat. Das notarielle Nachlassverzeichnis ist zwar nicht in jedem Fall auch wirklich zwingend erforderlich, es ist jedoch in vielen Fällen durchaus sinnvoll und mitunter sogar aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwingend notwendig. Insbesondere dann, wenn Erben oder auch Testamentsvollstrecker gegenüber anderen erbberechtigten Personen eine Auskunftspflicht haben, kann das notarielle Nachlassverzeichnis zwingend notwendig werden.

Das notarielle Nachlassverzeichnis hat seine gesetzliche Grundlage in dem § 2314 Bürgerliches Gesetzbuch und dient der Erfüllung sämtlicher erbrechtlicher Ansprüche im Hinblick auf die Auskunft.

In diesem Zusammenhang muss allerdings auch erwähnt werden, dass in dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Nachlassverzeichnis als solches nicht gesetzlich geregelt wird. In dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgt lediglich eine Umschreibung in den §§ 2027 sowie 2121 BGB. Auch in dem § 2314 BGB ist dies nicht anders. Das Nachlassverzeichnis darf auch nicht mit dem sogenannten Nachla[…]


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