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AG München
Az: 332 C 16557/04
Urteil vom 11.11.2004
Das Amtsgericht München erläßt in dem Rechtsstreit wegen Forderung aufgrund mündlicher Verhandlung vom 28.10.2004 am 11.11. 2004 folgendes Endurteil
I. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts München vom 20.07.2004 wird aufrechterhalten.
II. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheit in Höhe von EUR 4.000,00 vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Tat b e s t a n d
Die Klägerin verfolgt gegen den Beklagten einen Regreßanspruch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Die Klägerin ist Kfz-Haftpflichtversicherer für den LKW mit dem amtlichen Kennzeichen: XXX. Der Beklagte war zum Unfallzeitpunkt Fahrer dieses versicherten Fahrzeuges. [...] Weiterlesen
“Unfallflucht – Regressanspruch der Versicherung ”