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Alles über die Vormundschaft: Eine Übersicht

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Eine gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person
Eine Vormundschaft ist eine gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person. Der Vormund trägt die Verantwortung für die Person, die er vertritt. Er entscheidet über die Angelegenheiten des täglichen Lebens, wenn die Person, die er vertritt, dies nicht selbst tun kann. In diesem Artikel erfahren Sie alles wichtige zur Vormundschaft.

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Durch die Vormundschaft wird sichergestellt, dass ein minderjähriges Kind oder eine andere unmündige Person nicht benachteiligt wird. (Symbolfoto: Freeograph/Shutterstock.com)

Es gibt in Deutschland aktuell rund 40.000 Kinder, welche unter der gesetzlichen bzw. amtlichen bestelltem Vormundschaft stehen. Bei diesen Kindern sieht der Staat einen besonderen gesetzlich verankerten Fürsorgebedarf, da die Kindseltern die für das Kind erforderliche Sorge nicht in der erforderlichen Form übernehmen können. In der gängigen Praxis handelt es sich hierbei um eine alleinerziehende ledige Mutter, die etwaig vielleicht sogar noch selbst minderjährig ist. Auch Fälle, in denen der genaue Familienstand von dem Kind, welches im Vormundschaftsfall als Mündel bezeichnet wird, nicht ermittelt werden kann, gibt es in Deutschland in einer wahren Vielzahl. Viele Menschen wissen jedoch überhaupt nicht, welche genauen Rahmenbedingungen für eine Vormundschaft vorherrschen müssen und welche rechtlichen Verpflichtungen eine derartige Vormundschaft für den Vormund mit sich bringt.

Die gesetzlich verankerte Fürsorge bzw. Vormundschaft wird das Mündel wird von dem Staat immer in derartigen Fällen übernommen, bei denen eine vollständige Geschäftsfähigkeit nicht vorhanden ist. Die gesetzliche Grundlage für die Vormundschaft findet sich in den §§ 1773 – 1895 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder.
Der Unterschied zwischen der Pflegschaft und der Vormundschaft
In der gängigen Praxis wird im Volksmund gern die Pflegschaft und die Vormundschaft miteinander verwechselt. Hierbei handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Betreuungsarten, da die Pflegschaft für eine pflegebedürftige Person lediglich auf den Bereich der Pflege fokussiert ist. Bei der Vormundschaft jedoch hat der Vormund für das Mündel eine erheblich umfangreichere Verantwortung, welch[…]


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