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Untermietvertrag: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

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Diese Rechte haben Mieter beim Untervermieten.
Ein Untermietvertrag – was ist das eigentlich und wie funktioniert es? In diesem Artikel lernen Sie, was ein Untermietvertrag ist, warum und wiw man untervermietet und was Sie dabei beachten müssen, wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten. Ein Untermietvertrag ist im wesentlichen eine Vereinbarung zwischen dem Hauptmieter und einem Untermieter, in der die Bedingungen des Mietverhältnisses zwischen diesen Parteien festgelegt werden. Der Hauptmieter bleibt dabei jedoch weiterhin Vertragspartner und Ansprechpartner des Vermieters.
Gründe für einen Untermietvertrag für die Wohnung oder Gewerberaum
Es kann durchaus eine wahre Vielzahl von Gründen geben, heutzutage den angemieteten Wohnraum einem Untermieter zur Verfügung zu stellen. Die gestiegenen Mietpreise in den Großstädten ist sicherlich nur einer dieser besagten Gründe.

Was Mieter und Vermieter über Untermietverträge wissen sollten (Symbolfoto: elmar gubisch; U. J. Alexander/Shutterstock.com)

Auch möglich ist der plötzliche Auszug von einem Partner aufgrund der Beendigung der Beziehung oder ein langer beruflich bedingter Auslandsaufenthalt sind durchaus übliche Gründe für einen Untermietervertrag. Es steht völlig außer Frage, dass die Untervermietung für einen Mieter durchaus seine Vorteile mit sich bringt, allerdings gibt es auch einige Kriterien dabei zu beachten. Dies gilt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Wichtig ist hier vor allem auch der Erlaubnisvorbehalt des Vermieters. Ohne die Erlaubnis dessen ist es nicht möglich seine Wohnung oder seinen Gerwerberaum zur Untermiete anzubieten. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, welche im Mietvertrag geregelt sein können. Etwa eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung, etc.
Wann wird rechtlich betrachtet von der Untervermietung gesprochen?
Rechtlich betrachtet wird von einer Untervermietung gesprochen, wenn ein Mieter einer dritten Person den von dem Mieter angemieteten Wohnraum zur Verfügung stellt. Dies kann auch einzelne Zimmer betreffen. Der Hauptcharakter der Untervermietung liegt jedoch in dem Umstand, dass der von dem Mieter angemietete Wohnraum der dritten Person entgeltlich für die Nutzung überlassen wird.

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