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Maschinenversicherung – rechtswidriges Verhalten eines Untermieters

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OLG Düsseldorf – Az.: 24 U 5/21 – Beschluss vom 05.07.2022

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Der auf den 12. Juli 2022 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 32.000,00 festgesetzt.
Gründe:
I.

Die Klägerin ist Eigentümerin eines Teleskopradladers der Marke „Magni-RTH 5.25“, welchen sie im Jahr 2017 als Neugerät mit Arbeitsbühne und Gabelzinken zu einem Preis von EUR 179.000,00 netto erwarb. Diesen mietete der Beklagte am 10. August 2017 telefonisch an. Der für den Beklagten tätige Mitarbeiter, Herr B., welcher auch zuvor mehrere Jahre bei der Klägerin als Angestellter tätig war, sandte am selben Tag eine E-Mail zur Bestätigung, unter anderem mit der Angabe: „Versicherung: inklusive“. Neben einer Lieferanschrift einer Baustelle in D war in der E-Mail eine Kontaktperson (Herr P.) und eine Mobilfunknummer angegeben. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den Inhalt der E-Mail (Anl. B2, GA 24) verwiesen. Dem Vertrag lagen die Allgemeinen Mietbedingungen der Klägerin (GA 48-51) zu Grunde.

Die Anmietung hatte der Beklagte im Hinblick auf die Bestellung eines Herren „Z. P.“, der angegeben hatte für die „M. GmbH“ mit Firmensitz in B tätig zu sein, vorgenommen. Die Klägerin lieferte das Gerät wie gewünscht in D aus, wo das Mietobjekt nachfolgend zwischen dem 21. und 22. August 2017 verschwand. Ein daraufhin eingeleitetes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren brachte zu Tage, dass der Täter nicht zu ermitteln sei, weil es sich bei den Personalien des Herrn P. um eine Falschangabe handele und auch die angegebene „M. GmbH“ unter der angegebenen Firmenanschrift weder über ein Büro noch über einen Briefkasten verfüge. Der Teleskoplader samt Zubehör wurden nicht mehr aufgefunden (vgl. Schreiben der Staatsanwaltschaft .. vom 8. Januar 2018, GA 52).

Die Klägerin unterhält bei der .. V. AG eine Maschinenversicherung mit der Nr. … Danach beträgt der Selbstbehalt für „Geräte mit einem Listenpreis ab 50.000,00 EUR 25%, mind. 5.000,00 EUR“ (vgl. Versicherungsbestätigung vom 28. November 2018, …).

Die Klägerin einigte sich mit der .. V. AG auf eine Pauschalerstattung von EUR 125.000,00 (vgl. Schreiben der .. vom 17. April 2019, GA 119-120). Ihren Schaden hat die Klägerin erstinstanzlich iHv EUR 44.750,00 beziffert (Kaufsumme EUR 179.000,00, Selbstbete[…]


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