Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

eBay-Abbruchjäger – sekundäre Darlegungslast des Bieters

Ganzen Artikel lesen auf: Internetrechtsiegen.de

OLG Braunschweig – Az.: 7 U 593/20 – Urteil vom 13.10.2022

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 31.8.2020 (Az. 12 O 3552/18) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

3. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

1.

Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Übereignung eines BMW E65 730d Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises, Fristsetzung zur Herausgabe und für den Fall des erfolglosen Fristablaufes Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz sowie Feststellung des Annahmeverzuges des Beklagten hinsichtlich der Kaufpreiszahlung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten, in der Berufungsinstanz hilfsweise die Zahlung von Schadensersatz.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen einschließlich der in I. Instanz gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils (S. 3 bis 5 = Bl. 199 bis 201 d. A.) Bezug genommen.

2.

Das Landgericht hat der Klage nur hinsichtlich der geltend gemachten Anwaltskosten stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Dies hat es wie folgt begründet:

Der Klägerin stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf Übergabe und Übereignung Zug um Zug gegen Zahlung von 2.810 € zu. Ein solcher Anspruch ergebe sich zunächst nicht aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Unabhängig davon, ob zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei oder nicht, sei ein etwaiger Anspruch der Klägerin auf Übergabe und Übereignung jedenfalls wegen Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB untergegangen. Es könne vorliegend dahinstehen, ob der Kläger [richtig: der Beklagte] hinreichend substantiiert und zur Überzeugung des Gerichts dargelegt habe, dass er die gegenständliche Ebay-Auktion aufgrund eines behaupteten Irrtums in zulässiger Weise abgebrochen habe oder ob der Abbruch des Angebotes ohne hinreichenden Grund erfolgt sei, so dass gemäß den Auktionsbedingungen zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag über das gegenständliche Fahrzeug zustande gekommen sei.

(Symbolfoto: dennizn/Shutterstock.com)

Denn[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv