Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietminderung wegen Baustellenlärms in Nachbarschaft

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de

AG Nürnberg – Az.: 28 C 6191/18 – Urteil vom 12.12.2018

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 793,85 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins hieraus ab 10.09.2018 zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt 61 % der Kosten des Rechtsstreits, die Klägerin trägt 39 % der Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 1.311,65 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Rückzahlung überzahlter Mieten aufgrund einer Minderung wegen Baustellenlärms.

Die Klägerin ist Mieterin, die Beklagte Vermieterin der streitgegenständlichen Wohnung im 2. OG rechts in der …, … Nürnberg aufgrund schriftlichen Mietvertrags vom 18.05.1993. Die Gesamtmiete betrug bis einschließlich November 2017 426,57 Euro, ab Dezember 2017 475,43 Euro. Seit Sommer 2017 wird in der … ein Produktions- und Verwaltungsgebäude sowie ein Wohnhaus abgerissen und drei neue Häuser mit Eigentumswohnungen und Tiefgarage erbaut. Die Klägerin hat die Baustellentätigkeiten seit August 2017 dokumentiert und die Miete ab November 2017 unter dem Vorbehalt einer Mietminderung wegen der Beeinträchtigungen geleistet. Die Klägerin ist der Ansicht, daß eine Minderung in Höhe von 40 % für die Monate November 2017 bis Mai 2018, insgesamt daher 1.311,65 Euro angemessen sind.

Die Klägerin gibt an, daß sich ihre Schlafzimmerfenster in 20 Metern Luftlinie zur Baustelle befinden. Durch die direkt vor dem Schlafzimmer liegende Straße findet die Anfahrt der Baustellenfahrzeuge wie Lastwagen, Betonmischer, Bagger statt. In der Regel beginnt die Baustelle morgens um 6.20 Uhr. Die Klägerin kann Lärm bis bis 15.00 Uhr bestätigen, da sie um diese Zeit regelmäßig die Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle hin verläßt. Seit 23.04.2018 wird zudem die …straße vor dem Schlafzimmer direkt aufgerissen, wodurch weitere Bagger und LKW’s Lärm verursachen. Die Klägerin behauptet auch, daß die Baustellentätigkeit bis nachts gegen 23.00 Uhr und teilweise auch am Samstag stattgefunden hätte. Die Klägerin legt Einzeldokumentationen von September 2017 bis 23.04.2018 vor. Eine Rückzahlung von Mieten ist nicht erfolgt.

Die Klägerin beantragt daher: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 1.311,65 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv