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Erträge einer Mietkaution – Was steht dem Mieter zu?

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Gewinne durch Wertsteigerungen bei Mietkaution
Die Mietkaution ist ein fester Bestandteil von nahezu jedem Mietvertragsverhältnis, da der Vermieter auf diese Weise eine Absicherung vor etwaig auftretenden Schäden in dem Mietobjekt nach dem Auszug des Mieters haben möchte. Die Mietkaution ist jedoch nach der Zahlung des Mieters nicht weg. Vielmehr besteht für einen Vermieter die Verpflichtung, diese Summe möglichst gewinnbringend anzulegen. In der gängigen Praxis dauern heutzutage Mietvertragsverhältnisse nur für einen kurzen oder mittellangen Zeitraum an, sodass die angelegte Mietkaution nur sehr wenig Erträge einbringen kann.

Die 0-Prozent-Zinspolitik der EZB hat hierzu erheblich beigetragen. Die Erträge einer Mietkaution sind jedoch stark davon abhängig, in welcher Form der Vermieter die entsprechende Mietkaution anlegt. Es ist auch denkbar, dass durch eine clevere Anlage, beispielsweise in Form eines Aktienpakets, die Mietkaution durchaus horrende Beträge abwirft. In derartigen Fällen stellt sich natürlich die grundlegende Frage, wem die Erträge einer Mietkaution eigentlich zustehen.
Auch bei extremen Wertsteigerungen stehen dem Mieter die Gewinne zu
Der Mieter hat Anspruch auf die Rückerstattung seiner Mietkaution, sobald er die Wohnung verlässt. Aber wie sieht es mit den aus der Mietkation erwirtschafteten Gewinnen aus? Insbesondere bei hohen Gewinnen? (Symbolfoto: Andrey_Popov/Shutterstock.com)

Das Amtsgericht Köln hat kürzlich einen Fall entschieden, in dem eine Mietkaution in Höhe von 400 Euro einen Aktienwert in Höhe von 115.000 Euro erreicht hat. Das AG Köln sprach den Mietern die Erträge dieser Mietkaution zu und betonte, dass eine anderweitige Bestimmung in dem Mietvertrag als unwirksam anzusehen ist.
Der zugrundeliegende Fall
Der Entscheidung von dem AG Köln ging eine Klage von einer Tochter voraus, welche nach dem Ableben der Eltern die Vermieterin der Eltern zu der Herausgabe von Kursgewinnen aus der Mietkaution heraus aufforderte. Die Vermieterin hatte die Mietkaution im Sinne der mietvertraglichen Vereinbarung entsprechend in Aktien angelegt und mit diesem Aktienpaket den Betrag von 115.000 Euro erzielt. Mit dem Jahr 1960 begann das Mietvertragsverhältnis der Eltern mit der Vermieterin und seinerzei[…]


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