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Illegales Online-Glücksspiel – Rückforderungsansprüche von Spielern

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Rückforderung von Spieleinsätzen bei Online-Casinos
Glücksspiel kann süchtig machen. Diese Warnung wird mittlerweile standardmäßig im Zusammenhang mit der Werbung für die verschiedensten Glücksspielangebote ausgesprochen. Bedingt durch die Digitalisierung hat das Glücksspiel auch schon seinen Weg in das weltweite Netz gefunden, sodass die Glücksjäger problemlos aus den heimischen vier Wänden heraus dem Glücksspiel frönen können.

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Der Gedanke, dass es hierbei zu Verlusten kommen kann, ist zwar jedem Glücksjäger bewusst, allerdings wird dieser Gedanke nur zu gerne sehr weit fort geschoben. Dass das Glücksspiel jedoch mit den geltenden Gesetzen einhergeht, davon geht jeder Glücksjäger letztlich aus. Die wenigsten Glücksjäger möchten sich an illegalem Online-Glücksspiel beteiligen, allerdings ist die Gesetzeslage sowie auch die Position des Anbieters nicht immer transparent. Für diejenigen Glücksjäger, die bei einem illegalen Online-Glücksspiel Verluste erlitten haben, gibt es nunmehr jedoch sehr interessante gerichtliche Entscheidungen mit Bezug auf etwaige Rückforderungsansprüche.

In der jüngeren Vergangenheit gab es bereits mehrere Gerichtsverfahren, welche sich mit der Thematik des Rückforderungsanspruchs von Glücksspielern bei illegalen Online-Glücksspielen beschäftigt haben. Ein derartiger Anspruch wurde nunmehr durch das Oberlandesgericht (OLG) München ausdrücklich bejaht.
Die Entscheidung des OLG München hat Signalwirkung
Glücksspiel kann süchtig machen – daher schützt Deutschland seine Bürger vor den Risiken des Glücksspiels. (Symbolfoto: Anton-Burakov/Shutterstock.com)

Mit seiner Entscheidung hat das OLG München die Thematik letztlich auf ein gänzlich neues Niveau gehoben, da diese Entscheidung eine Änderung der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland nach sich ziehen wird. Der Entscheidung ging letztlich eine Klage eines Glücksjägers voraus, welcher bei einem Online-Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta in der Zeitspanne vom 01. Oktober 2018 bis 29.09.2020 18.175 Euro über die sogenannten Slots verloren hatte. Der Online-Glücksspielanbieter verfügte jedoch zu dem Zeitpunkt des Spiels von dem Kläger über keine deutsche Konzession. Bereits in der ersten Klageinstanz vor dem Landgericht Trau[…]


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