AG Wiesbaden – Az.: 92 C 2254/19 – Urteil vom 23.10.2020
An Stelle der Wohnungseigentümer beschließt das Gericht, dass ein Fachingenieurbüro, welches durch Beschlussfassung der Eigentümerversammlung noch zu bestimmen ist, mit den Leistungsphasen 1-3 der HOAI (Grundlagenermittlung bis Planungskonzeption mit Kosteneinschätzung) durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt wird für die Ermittlung sämtlicher Maßnahmen, die zur Wiederinbetriebnahme des Schwimmbades im Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage notwendig sind. Die Finanzierung der Kosten des Ingenieurbüros ist ebenfalls durch Beschluss der Eigentümerversammlung festzulegen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Tatbestand
(Symbolfoto: Bohbeh/Shutterstock.com)
Die Kläger und die Beklagten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft A in Wiesbaden. Die Kläger sind Eigentümer eines 34,44/1.000tel Miteigentumsanteils verbunden mit der Wohnung Nr. 4. Die Kläger haben zwischenzeitlich eine Stiftung gegründet, in deren Vermögen auch die Eigentumswohnung übergehen soll. Eine Übertragung des Eigentums auf die Stiftung ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Beigeladene ist die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Zu der Wohnungseigentumsanlage gehört ein Schwimmbad. Dieses ist seit dem Jahre 2012 stillgelegt. In den Jahren 2013 bis 2016 war die Sanierung des Schwimmbades mehrfach Gegenstand von Wohnungseigentümerversammlungen. Einzelne Arbeiten wurden auch durchgeführt, so sind die Arbeiten „Rohbau“ des Schwimmbades abgeschlossen. Im Jahre 2017 stand das Schwimmbad nicht auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung und im Jahre 2018 wurde ein Beschluss über den Ausbau des Schwimmbades auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. In der Eigentümerversammlung am 28.05.2019 stand die Schwimmbadproblematik unter TOP 8 wieder auf der Tagesordnung. Der Antrag, die Verwaltung zu beauftragen ein Fach[…]