Unterhaltvorschuss: Die häufigsten Fragen und Antworten
Möchten Sie sich über Ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss informieren? In diesem Artikel erfahren Sie, was der Unterhalt ist und wer Anspruch auf den Vorschuss hat. Der Unterhalt ist die Lebensgrundlage für Kinder, wenn ihre Eltern getrennt sind. Er stellt sicher, dass die Kinder auch nach der Trennung einen Teil des bisherigen Standards beibehalten können.
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Rahmenbedingungen der Unterhaltsleistungen
Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Kinder, deren Eltern getrennt leben oder nicht zusammenleben und deren Eltern sich nicht um den Unterhalt des Kindes kümmern. (Symbolfoto: Studio Romantic/Shutterstock.com)
Dass Kinder einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen gegenüber den Eltern haben, dürfte bei erwachsenen Elternteilen hinlänglich bekannt sein. Es gibt jedoch im Hinblick auf diesen Unterhaltsanspruch gewisse Eigenheiten, die weitaus weniger bekannt sein dürften. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss. So besagt der Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss unmissverständlich, dass Kinder dann ausdrücklich keinen derartigen Anspruch innehaben, wenn sie ihren festen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil haben, welcher sich in einer Lebenspartnerschaft befindet. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass dieser Elternteil eben nicht verwitwet oder lediglich bzw. geschieden ist und auch nicht von dem Partner dauerhaft getrennt lebt. Dies sind jedoch die Grundvoraussetzungen für den Anspruch der Kinder, welcher sich aus dem Unterhaltsvorschussgesetz heraus ergibt.
Sollten Kinder beispielsweise bei einer deutschen sorgeberechtigten Mutter im EU-Ausland leben, so haben sie keinen Anspruch auf die Zahlung des Unterhaltsvorschuss gegenüber den zuständigen Behörden in Deutschland. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz so entschieden.
Zahlreiche Gerichtsverfahren gingen voraus
Grundsätzlich besteht für ein Kind der Anspruch auf die Unterhaltsleistungen gem. des Unterhaltsvorschussgesetzes nicht, sofern derjenige Elter[…]