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Krankengeld trotz Kündigung

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Hat ein gekündigter Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse?
Viele Menschen denken, dass man nach einer Kündigung kein Krankengeld mehr bekommt. Doch dies ist nicht ganz richtig! Wir erklären Ihnen, wie Sie auch trotz Kündigung Anspruch auf Krankengeld haben und was es dabei zu beachten gilt.

Dass in Deutschland Arbeitnehmer einen gewissen Schutz genießen und nicht so einfach im Normalfall eine Kündigung erhalten können, ist hinlänglich bekannt. Dieser Schutz umfasst auch den Krankheitsfall, da der Arbeitnehmer in eben jenem Fall von dem Arbeitgeber für die gesetzlich festgelegte Zeitspanne bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter gezahlt bekommt. Natürlich gibt es auch Erkrankungen, die nicht binnen des Zeitraums von sechs Wochen auskuriert werden können.

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In derartigen Fällen erfolgt die sogenannte Krankengeldzahlung, durch welche der Arbeitnehmer eine Absicherung vor gesundheitsbedingten wirtschaftlichen Verlusten genießt. Trotz dieses Umstandes gibt es natürlich auch Situationen im Arbeitsleben, welche so manchem Arbeitnehmer Sorgen bereiten. Ein gutes Beispiel hierfür ist die drohende oder bereits erfolgte Kündigung. Sehr viele Arbeitnehmer stellen sich dann die Frage, ob auch nach dem Zeitpunkt der Kündigung der Anspruch auf das Krankengeld weiterhin besteht.

Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt nicht durch die Arbeitgeber. Vielmehr erhält der Arbeitnehmer vonseiten der gesetzlichen Krankenkassen diese Zahlung. Die Zahlung startet mit dem Ablauf von sechs Wochen nach der Erkrankung und damit genau mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt gesetzlich nicht mehr zahlen müsste. Für Privatversicherte empfiehlt sich auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung.
Um was genau handelt sich bei dem Krankengeld überhaupt?
Haben Sie Fragen zum Krankengeld nach einer Kündigung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. (Symbolfoto: Ralf Liebhold/Shutterstock.com)

Die gesetzliche Grundlage für das Krankengeld findet sich in dem § 44 Abs. 1 fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) wieder. Das Krankengeld wird in dem Fall gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen an der gleichen Krankheit erkrankt und aus diesem Grund der Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann. Der Anspruch auf d[…]


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