Fehler in der Heizkostenabrechnung – was nun?
Jeder von uns kennt das: Die monatliche Heizkostenabrechnung flattert ins Haus und wir fragen uns, wo das ganze Geld hin ist. In diesem Artikel zeigen wir dir, was genau in deiner Heizkostenabrechnung steht und was du tun kannst, wenn du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist.
Steigende Energiepreise sorgen für Panik
Aktuell fürchten sich zahllose Menschen in Deutschland vor der Heizkostenabrechnung, da die Energie- sowie auch Gaspreise in der jüngeren Vergangenheit massiv angestiegen sind. So gänzlich unbegründet ist diese Angst letztlich nicht, da Mieter besonders in kalten Wintern durch gestiegene Heizkosten eine erheblich größere wirtschaftliche Belastung erfahren. Die Heizkostenabrechnung sollte daher stets besonders im Fokus der Aufmerksamkeit stehen, doch wissen viele Menschen überhaupt nicht, auf welche Art und Weise die Heizkostenrechnung berechnet wird und welche Faktoren hierbei eine Rolle spielen. Dieses Wissen ist jedoch absolut unerlässlich.
Bestandteil der Mietnebenkosten
Die Heizkosten stellen einen wichtigen Bestandteil von den sogenannten Mietnebenkosten dar. Sie sind für gewöhnlich der größte Kostenfaktor, mit dem sich ein Mieter konfrontiert sieht. In der gängigen Praxis werden die Heizkosten entweder verbrauchsabhängig oder alternativ dazu als fixer Anteil des Mietzinses berechnet. Bei einem fixen Anteil können die Heizkosten durchaus den hälftigen Anteil der Mietnebenkosten ausmachen.
Es ist überaus wichtig, dass die Berechnung der Heizkosten korrekt erfolgt. Im Fall eines Mehrparteienhauses mit mehreren Mietern nutzen Vermieter für gewöhnlich einen sogenannten Heizkostenverteiler. Nicht selten sind gerade die Heizkosten ein Grund für gerichtliche Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Die Zusammensetzung der Heizkosten
Die Heizkostenabrechnung ist meistens eine unangenehme Angelegenheit. Dennoch sollten Sie immer sorgfältig prüfen, ob alle Positionen auf deiner Rechnung auch tatsächlich stimmen. (Symbolfoto: Bernd Leitner Photography/Shutterstock.com)
Als rechtliche Grundlage für die Heizkostenberechnung gilt in Deutschland die