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Pflichtteil Erbe: Anspruch, Höhe und Durchsetzung

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Wer hat trotz Enterbung bei einem Erbfall Anspruch auf den Pflichtteil?
Wenn ein Todesfall auftritt, so ist in Deutschland davon stets das Erbrecht betroffen. Das gesetzliche Erbrecht regelt nicht nur die Erbfolge ohne ein Testament, sondern es spricht auch berechtigten Verwandten einen Pflichtteils-Anspruch, auch bei Enterbung, auf ein Erbe zu.

Es kommt nicht selten vor, dass nahestehende Angehörige mittels eines Testaments von dem Erblasser vollständig oder teilweise enterbt werden. Die Gründe für das enterben eines Angehörigen sind überaus vielfältig. Eine Enterbung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die enterbte Person auch tatsächlich keinen Anteil der Erbmasse nach dem Tod des Erblassers erhält. Der Gesetzgeber sieht für nahestehende Angehörige des Erblassers einen sogenannten Pflichtteilsanspruch vor, welcher jedoch – im Gegensatz zu dem gesetzlichen Erbe – von der pflichtteilsberechtigten Person beansprucht werden muss. Zwar ist der Pflichtteilsanspruch durchaus ein fester Bestandteil der gesetzlichen Erbregelung, allerdings erhält eine pflichtteilsberechtigte Person diesen Anspruch nicht automatisch.

Es kann durchaus vorkommen, dass eine pflichtteilsberechtigte Person überhaupt keine Kenntnis von dem eigenen Pflichtteilsanspruch hat. In derartigen Fällen gilt es, die jeweiligen Schritte genau zu prüfen. Dies setzt allerdings voraus, dass die für den Pflichtteil berechtigte Person die entsprechenden Schritte auch kennt.
Die ersten Schritte auf dem Weg zum Pflichtteilsanspruch
Nicht selten ist es so, dass zwischen einem Erblasser zu dessen Lebzeiten und gewissen nahestehenden Angehörigen kein gutes zwischenmenschliches Verhältnis besteht. Eine derartige Ausgangslage kann nicht selten auch dazu führen, dass der Erblasser in einem Testament die nahestehenden Angehörigen enterbt und diese Angehörigen dies auch zur Kenntnis erhalten („Du bist enterbt!“). Sollte es dann zu einem Todesfall des Erblassers kommen leben die enterbten Angehörigen nicht selten in dem Glauben, dass sie durch die Enterbung keinen Anspruch mehr auf die Erbmasse haben. Wenn ein entsprechendes Vermögen vorhanden ist, kann es sich jedoch durchaus lohnen zu prüfen, ob nicht ein Pflichtteilsanspruch besteht. Dies ist für gewöhnlich der erste Schritt auf dem Weg zu dem Pflichtteil.
Diesen nahestehenden Angehörigen steht ein Pflichtteil zu

Kinder von dem […]


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