Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Strafantrag – schriftliche Antragstellung per beA?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

AG Frankfurt (Oder) – Az.: 412 Ds 273 Js 19174/20 (2/21) – Beschluss vom 19.08.2021

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten.
Gründe:
I.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten mit der Anklageschrift vom 14.12.2020 vor, in der Zeit vom 26.06.2017 bis 12.12.2018 in E. und andernorts in 24 Fällen die ihr durch behördlichen Auftrag eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder andere zu verpflichten, missbraucht und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen gehabt habe, einen Nachteil zugefügt zu haben, wobei sie gewerbsmäßig gehandelt habe; Vergehen der Untreue in besonders schwerem Fall in 24 Fällen nach § 266 Abs. 1 und Abs. 2, § 263 Abs. 3 Nr. 1, § 53 des Strafgesetzbuches (StGB).

Ihr wird im Einzelnen Folgendes zur Last gelegt: „Die Angeklagte war vom 18.05,2017 bis zum 11.12.2018 gerichtlich bestellte Betreuerin der Geschädigten F. Zu ihren Aufgabenkreisen gehörten unter anderem die Vertretung gegenüber Behörden, die Vermögensvorsorge sowie die Vertretung in Wohnungsangelegenheiten. In dieser Eigenschaft und als über das Girokonto der Geschädigten F. mit der IBAN pp. bei der Sparkasse pp. Verfügungsberechtigte, veranlasste die Angeklagte von deren Konto, in Kenntnis ihrer Vermögensbetreuungspflicht, zahlreiche Barauszahlungen an sich selbst, welche jeweils nicht im Zusammenhang mit der Betreuung standen, sondern die sie jedenfalls in Höhe von 3,950 € für sich vereinnahmte. Im Einzelnen: 26.06.2017, Geldautomat pp., Betrag: 50 €; 30.06.2017, Geldautomat pp., Betrag: 100 €; 26.07.2017, Geldautomat pp., Betrag: 50 €; 07.08.2017, Geldautomat pp., Betrag: 500 €; 14.08.2017, Geldautomat,,,, Betrag: 50 €; 23.08.2017, Geldautomat pp., Betrag: 40 €; 29.09.2017, Geldautomat pp., Betrag: 250 €; 09.10.2017, Geldautomat pp., Betrag: 500 €; 27.10.2017, Geldautomat pp., Betrag: 50 €; 06.11.2017, Geldautomat pp., Betrag: 50 €; 09.11.2017, Geldautomat pp., Betrag: 200 €; 27.11.2017, Geldautomat pp., Betrag: 10 €; 04.12.2017, Geldautomat pp., Betrag: 50 €; 17.05.2018, Geldautomat pp., Betrag: 250 €; 06.06.2018, Geldautomat pp., Betrag: 50 €; 11.06.2018, Geldautomat pp., Betrag: 100 €; 25.06.2018, Geldautomat pp., Betrag: 500 €; 03.09.2018, Geldautomat pp., Betrag: 250 €; 10.09.2018, Geldautomat pp., Betrag: 50 €; 18.10.2018, Geldautomat pp., Betrag: 250 €; 08.11.2018, Geldautomat pp., Betrag: 100 €; 22.11.2018, Geldautomat pp., Betrag: 100 â‚[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv