Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Infektion mit Covid-19-Virus ein Arbeitsunfall – enge Kontaktperson am Arbeitsplatz

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

SG Konstanz – Az.: S 1 U 452/22 – Urteil vom 16.09.2022

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Infektion der Klägerin mit dem Corona-Virus SARS-CoV 2 (nachfolgend: Covid-19-Virus) einen Arbeitsunfall darstellt.

Die am … geborene Klägerin ist Industriekauffrau und für die Büroarbeiten in einem kleinen Handwerksbetrieb, in dem 14 Personen tätig sind, angestellt. Zu Kontakt mit anderen Beschäftigten kommt es in einem Büro (ca. 60 m²), welches die Klägerin zusammen mit dem Inhaber des Betriebes nutzt und welches auch von weiteren Beschäftigten aufgesucht wird. Außerdem hat sie Kontakt zu anderen Beschäftigten in der Fertigungshalle (ca. 1000 m²) des Betriebes, welche die Klägerin mehrmals täglich aufsucht. Die Klägerin lebt mit ihren drei Söhnen in häuslicher Gemeinschaft (Einfamilienhaus).

Im Betrieb wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die dort gegebenen Hinweise nach Angaben des Unternehmers auch eingehalten. Danach wurden etwa Kontakte zwischen den Beschäftigten möglichst vermieden und Abstände (mindestens 1,5 m) eingehalten. Die Zahl der Personen im Aufenthaltsraum und bei Besprechungen wurde begrenzt, möglichst in versetzten Arbeitszeit gearbeitet und regelmäßig gelüftet. Es waren Hygienestationen zum Händewaschen und Desinfizieren vorhanden. Die Beschäftigten trugen durchgehend Mund-Nasen-Schutz (im Fall der Klägerin OP-Masken, keine FFP2-Masken).

Am Montag, den 12. April 2021 wurde … (nachfolgend: A), der als Leiharbeitnehmer im selben Handwerksbetrieb beschäftigt war, positiv auf das Covid-19-Virus getestet. Eine vom Arbeitgeber veranlasste Testung bei den Beschäftigten des Betriebes vom 13. April 2021 ergab keine weiteren Nachweise von Infektionen, auch nicht bei der Klägerin. In der Nacht vom 15. auf den 16. April 2021 verspürte die Klägerin erste Symptome und am 19. April 2021 wurde ein positiver PCR-Test vorgenommen. Die Klägerin befand sich vom 19. bis 30. April 2021 in Absonderung, während der sie an erheblichen Krankheitssymptomen (nach eigenen Angaben: Husten, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Kraftlosigkeit, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Einschränkung des Geruchssinns) litt. Ebenfalls am 19. April 2021 war einer ihrer Söhne, … (nachfolgend N), positiv getestet worden. Die beiden weiteren Kinder der Klägerin wurden nicht getestet, blieben aber auf Anordnung einer Mitarbeiterin der Stadt … mit der Klägerin in Absonderung. Am 21. April 2021 spürte ein […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv