Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerter Regulierung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Düsseldorf – Az.: 1 U 169/17 – Urteil vom 21.03.2019

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Oktober 2017 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf – berichtigt mit Beschluss vom 19. Dezember 2017 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.717,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz aus 1.157,00 EUR ab dem 07. Mai 2013 und von weiteren 4.560,92 EUR ab dem 22. November 2016 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz aus 3.157,00 EUR ab dem 07. Mai 2013 und aus weiteren 16.843,00 ab dem 06. Mai 2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden aus dem streitgegenständlichen Unfallereignis vom 19. Januar 2013 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 % und die Klägerin zu 15 %. Die Kosten des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 45 % und die Klägerin zu 55 %.

Das vorliegende Urteil ist vollstreckbar.
Gründe
I.

Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin aus einem Verkehrsunfall, der sich am 19. Januar 2013 gegen 18:45 Uhr auf der A.-Straße in B. ereignete. Die Klägerin begehrt in der Berufungsinstanz noch ein höheres Schmerzensgeld, als es ihr vom Landgericht zugesprochen wurde.

Die damals 44-jährige Klägerin befuhr mit ihrem Roller die rechte von zwei Fahrspuren der A.-Straße in Fahrtrichtung C.-Straße. Auf der linken Fahrspur hatte sich eine verkehrsbedingt langsam fahrende Fahrzeugkolonne gebildet. Aus dieser fuhr ein Fahrzeug auf die rechte Spur vor den Roller der Klägerin. Diese unternahm eine Vollbremsung, um eine Kollision zu vermeiden, was ihr auch gelang. Infolge des Bremsvorgangs kam die Klägerin jedoch zu Fall.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 02. Mai 2013 forderte die Klägerin die Beklagte zu 1) erfolglos auf, die kurzfristige Regulierung bis zum 06. Mai 2013 zu signalisieren, wobei sie im Vorfeld mit an[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv