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Verkehrsunfall in Großbritannien – Haftungsverteilung bei Auffahrunfall

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LG Lüneburg – Az.: 6 O 143/17 – Urteil vom 10.04.2019

1.) Das Versäumnisurteil des Landgerichts Lüneburg vom 18.1.2018 wird insoweit aufrechterhalten, als die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 7632,26 € nebst Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England seit dem 22.8.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2.) Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 18.1.2018 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Tatbestand
Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfallgeschehens vom 04.07.2017 in Großbritannien geltend.

Der Kläger ist Halter des Pkw Fiat Doblo mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … und dem amtlichen Kennzeichen CE …. Die Beklagte ist der deutsche Schadensregulierer hinsichtlich des bei der A. plc haftpflichtversicherten PKW mit dem amtlichen Kennzeichen ….

Am 4.7.2017 gegen 16.45 Uhr näherte sich der Kläger mit seinem PKW in N. in Großbritannien in Schrittgeschwindigkeit dem Kreisel M. Way/P.. Er wollte in den Kreisverkehr einfahren. Aufgrund vorfahrtsberechtigter Kraftfahrzeuge innerhalb des Kreisverkehrs musste er sein Fahrzeug abbremsen und kam noch vor dem Kreisel zum Stehen. Der Fahrer des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeugs, …, fuhr auf das klägerische Fahrzeug auf.

Durch den Aufprall war u.a. die Heckklappe des klägerischen Fahrzeugs verzogen und ließ sich nicht mehr schließen. Der Kläger ließ am Unfallort eine notdürftige Reparatur der Heckklappe zu einem Preis von 49,48 £ durchführen (Anlage K1).

(Symbolfoto: littlenySTOCK/Shutterstock.com)

Er ließ ein Schadensgutachten erstellen, welches Kosten in Höhe von 712,12 € verursachte (Anlage K3). Der Schaden wird in dem Gutachten wie folgt beschrieben: Durch die eingeleiteten Aufprallkräfte wurde die Heckklappe und die Stoßfängerverkleidung eingedrückt und deformiert. Das Heckblech weist punktuelle Deformation auf. Anbauteile […]


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