Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Urlaubserteilung in Kündigungsfrist und Zahlung Urlaubsabgeltung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Landesarbeitsgericht Hamm – Az.: 5 Sa 12/19 – Urteil vom 08.05.2019

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Rheine vom 05.12.2018 – 3 Ca 1049/18 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Urlaubsabgeltung.

Der Kläger war bis zum 31.07.2018 bei der Beklagten beschäftigt. Sein monatliches Bruttoentgelt betrug 2.400,00 EUR. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 15.06.2018. In dem Kündigungsschreiben heißt es:

„hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und der Firma H GmbH bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.07.2018 Sie werden unter Anrechnung von Urlaubstagen bis zum 31.07.2018 freigestellt.

…“

Der Kläger hat die Auffassung vertreten, ihm stünde die Abgeltung für 7,5, aufgerundet 8 Urlaubstage zu, da diese durch die Freistellung nicht gewährt worden seien. Eine nach der Rechtsprechung erforderliche unwiderrufliche Freistellung sei nicht erfolgt.

Seine Forderung hat er in Höhe von 886,15 EUR brutto (2.400,00 EUR brutto x 3 : 65 Tage x 8 Tage) berechnet.

Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 886,15 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.08.2018 zu zahlen.

Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen.

Sie hat die Auffassung vertreten, ein Anspruch bestehe nicht, da die Freistellung unter Anrechnung des verbleibenden Urlaubs des Klägers erfolgt sei. Der Zeitraum der Freistellung sei auch ausreichend gewesen, um dem Kläger sämtlichen Urlaub zu gewähren.

Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien in erster Instanz wird auf den Tatbestand des arbeitsgerichtlichen Urteiles Bezug genommen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Hierzu hat es ausgeführt, der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers könne auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellt. Dies setze voraus, dass die Erklärung des Arbeitgebers eine Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erfüllung des Anspruchs auf Urlaub hinreichend deutlich erkennen lasse, da anderenfalls für den Arbeitnehmer nicht klar bestimmbar sei, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirke oder aber als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichte. Der ausdrücklichen Erwähnung der Freistellung […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv