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Notar als Schiedsrichter im Schiedsverfahren

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Statt kostspieliger Gerichtsverfahren werden Schiedsverfahren mit einem Notar als Schlichter immer attraktiver
Es kommt nicht selten im Leben von erwachsenen Menschen zu Streitigkeiten untereinander. Im familiären Rahmen lassen sich derartige Streitigkeiten für gewöhnlich durch ein ausgiebiges Gespräch in intimer Runde ausräumen. Gleichermaßen verhält es sich auch unter Freunden oder Nachbarn mit freundschaftlicher Atmosphäre. Nicht selten jedoch erfordert ein derartiger Streit die Beteiligung einer unparteiischen Person. Der sogenannte Schiedsrichter ist den meisten Menschen lediglich aus dem Sport im Fußball oder anderen Sportarten bekannt. Diese unparteiische Person trägt dafür Sorge, dass alle Beteiligten sich an gewisse festgelegte Regeln halten und dass der Streit fair ausgetragen wird. Rechtlich betrachtet gibt es dieses Prinzip ebenfalls in Form des sogenannten Schiedsverfahrens, bei welchem ein Schiedsrichter zum Einsatz kommt. Der Notar ist hierfür als öffentliche Amtsperson, welche aus seiner beruflichen Stellung heraus zur Neutralität verpflichtet ist, perfekt geeignet.

Ein Gerichtsverfahren ist durchaus langwierig und kostspielig. Aus diesen beiden Gründen erfreut sich das Schiedsverfahren einer wachsenden Beliebtheit. Kommt es zu einer rechtlichen Streitigkeit kann durch ein Schiedsgericht schnell und effektiv ein Urteil gefunden werden, welches rechtlich den gleichen verbindlichen Status wie ein Gerichtsurteil hat.
Die genauen Details zu dem Schiedsverfahren
Notar als Schiedsrichter – Um lange und kostspielige Gerichtsverfahren zu Vermeiden werden Schiedsverfahren als Konfliklösung immer beliebter. (Symbolfoto: Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com)

Im Rahmen eines Schiedsverfahrens sind im Endeffekt die Begriffe „Schiedsvereinbarung“ sowie „Schiedsrichter“ von entscheidender Bedeutung. Jede beteiligte Person sollte daher genau wissen, was sich hinter diesen Begrifflichkeiten verbirgt und welche rechtlichen Auswirkungen sich aus diesen Begrifflichkeiten heraus ergeben.

Als Schiedsvereinbarung gilt diejenige Vereinbarung zwischen den beiden Streitparteien, welche die Grundlage für das Schiedsverfahren darstellt. In der gängigen Praxis ergibt sich eine derartige Schiedsvereinbarung schon aus einem Vertrag heraus, welche[…]


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