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Unterlassene Hilfeleistung: Wann liegt sie vor und welche Strafen drohen?

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Die Leistung von Hilfe in einer Notlage zu unterlassen stellt einen Straftatbestand dar
Es gibt Situationen im Leben eines Menschen, in denen der Mensch auf die Hilfe von anderen Menschen zwingend angewiesen ist. Sei es ein Unfall oder ein gesundheitlich lebensbedrohendes Problem, in Deutschland ist jeder Mensch zu der sogenannten Hilfeleistung im Ernstfall verpflichtet. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt kann sich sehr schnell der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen und muss mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Frage ist lediglich, in welchen Fällen die unterlassene Hilfeleistung vorliegt und welche Strafen hierfür von dem Gesetzgeber vorgesehen sind.

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Eine Person kann sich gem. § 13 Strafgesetzbuch (StGB) sowohl durch ein Unterlassen als auch durch eine aktive Handlung strafbar machen. Im Zusammenhang mit der Unterlassung muss jedoch zunächst erst einmal zwischen der unechten und der echten Unterlassung im Sinne des § 13 StGB differenziert werden.
Die Differenzierung
Was bedeutet unterlassene Hilfeleistung und welche Strafen drohen? (Symbolfoto: Photographee.eu/Shutterstock.com)

Als echtes Unterlassungsdelikt wird dasjenige Unterlassen angesehen, welches von der jeweiligen Person bewusst oder auch geplant durchgeführt wird. Als Musterbeispiele hierfür kann die aktiv unterlassene Hilfeleistung oder auch die Nichtanzeige von geplanten Straftaten gem. § 138 StGB angesehen werden. Die gesetzliche Grundlage für die unterlassene Hilfeleistung findet sich in dem § 323c StGB wieder. Gem. dieses Paragrafen wird die Hilfspflicht jeder Person im Fall eines Unglücks oder auch einer allgemeinen Gefahren- bzw. Notlage beschrieben und die Verletzung dieser Verpflichtung auch unter Strafe gestellt. Der Gesetzgeber hat als Maxime in Bezug auf die Hilfeleistung die Solidarität für jede Person festgelegt. Ein unechtes Unterlassungsdelikt zeichnet sich dadurch aus, dass eine bestimmte Person die Notlage bzw. Gefahrenlage einer anderen Person aus einer weiten Ferne heraus lediglich beobachtet und unfähig ist, eine entsprechende Hilfeleistung zu erbringen.
In welchen Fällen ist von einer Strafbarkeit der Unterlassung auszugehen?
Gem. § 323c StGB ist jede Person dazu verpflichtet, in[…]


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