Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wann liegt eine Versorgungsehe vor?

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 2 R 3931/18 – Urteil vom 09.10.2019

Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13. September 2018 sowie der Bescheid vom 13. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. September 2016 aufgehoben und wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin aus der Versicherung des K. S. eine große Witwenrente zu gewähren.

Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Tatbestand
Streitig ist die Gewährung einer großen Witwenrente aus der Versicherung des am 8.1.2016 verstorbenen K. S. (im Folgenden: Versicherter) unter dem Gesichtspunkt einer sog. Versorgungsehe.

Am 2.4.2015 schlossen die am 00.00.1940 geborene geschiedene Klägerin und der am 00.00.1940 geborene verwitwete Versicherte die Ehe.

Die Eheleute hatten sich 1997 kennengelernt. Im Jahr 2001 war die Klägerin zum Versicherten in dessen Haus gezogen. 2008 wurde beim Versicherten ein Prostatakarzinom diagnostiziert und zunächst erfolgreich behandelt (radikale Prostataektomie im Januar 2009 sowie eine Radiatio der Loge und der Lymphknoten im Zeitraum von Juli 2009 bis September 2009). Im Mai 2013 wurde bei Verdacht auf retroperitoneale (hinter dem Bauchfell) und Lungenmetastasen eine Hormonblockade begonnen, die regredient (zurückbildent) wirkte. Nach der Heirat der Tochter des Versicherten im Mai 2014 ergab sich nach Computertomografie (CT), dass der Befund bei Behandlung stabil war. Beim Versicherten entwickelte sich anschließend eine Depression, die im Juni 2014 im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) stationär behandelt wurde. Von September 2014 bis Dezember 2014 wurde der Versicherte im ZfP C. deshalb nochmals stationär behandelt. Als Diagnosen wurden eine rezidivierende Depression, gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Symptomen, sowie eine leichte kognitive Störung festgestellt (Entlassungsbericht vom 5.12.2014). Ausweislich des Pflegegutachtens vom 15.12.2014 hatte der Versicherte die Pflegestufe II. Im Januar 2015 wurde eine Parkinsonerkrankung festgestellt.

Am 2.4.2015 heirateten die Klägerin und der Versicherte vor dem Standesamt S.. Hierbei wurden Geburtsurkunden vorgelegt, die bereits im Juni 2014 ausgestellt worden waren. Die Anmeldung zur Eheschließung war am 4.3.2015 erfolgt.

Im Juli 2015 verschlechterte sich der Zustand des Versicherten zunehmend. Schließlich verstarb er am 8.1.2016. Als Todesursache sind in der Totenbescheinigung vom 10.1.2016 dekompensierte Herzinsuffizienz,[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv