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Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen – Wann ist das möglich?

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Mit dem Sonderkündigungsrecht die Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen und wechseln
Die Kfz-Versicherung gehört zu denjenigen Versicherungen, die ein erwachsener Mensch direkt mit dem ersten Fahrzeug abschließt. In der Regel wird der junge Fahrzeugbesitzer bei der Auswahl des Versicherungsgebers von den eigenen Eltern oder anderen Verwandten unterstützt oder wählt sogar denjenigen Versicherungsgeber aus, bei dem auch die Eltern bzw. die ratgebenden Verwandten versichert sind. Nun ist es jedoch ein Faktum, dass sich die Lebensumstände im Verlauf des Lebens durchaus verändern können. So ist, beispielsweise weil ein neueres teureres Fahrzeug finanziert wird oder einfach der Versicherungsnehmer aufgrund anderer Umstände Geld einsparen muss, der Gedanke eines Wechsels des Versicherungsgebers bzw. der vorzeitigen Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages dabei naheliegend. Die Frage, die sich nunmehr stellt, lautet jedoch, wann und unter welchen Umständen eine vorzeitige Kündigung der Kfz-Versicherung überhaupt möglich ist und worauf bei der Auswahl des neuen Versicherungsgebers geachtet werden sollte.
Zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung überhaupt möglich?
Dem Grundsatz nach gibt es vier Zeitpunkte, an dem ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich erscheint.
Die vier Wechselzeitpunkte

das reguläre Ende des Versicherungsvertrages
wenn ein Schadensfall aufgetreten ist
falls der Versicherungsgeber eine Beitragserhöhung vorgenommen hat
wenn ein Fahrzeug verkauft oder erworben wurde

Das reguläre Ende des Versicherungsvertrages bezeichnet den regulären Ablauf. Es kommt hierbei jedoch entscheidend darauf an, welches Datum zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer als Ablaufdatum des Vertrages in den Vertrag aufgenommen wurde. In der gängigen Praxis gibt es in den allgemeinen Versicherungsbedingungen kein festgelegtes Ablaufdatum. Sollte jedoch dennoch ein Ablaufdatum vereinbart worden sein muss die Kündigung des Versicherungsnehmers innerhalb von vier Wochen vor dem Datum des Versicherungsablaufs erfolgen.

Sollte es zu einem Schadensfall, beispielsweise einem Unfall, gekommen sein wird der Versicherungsgeber durch den Versicherungsvertrag mit der Schadensabwicklung betraut. Mit Ablauf dieser Schadensregulierung hat der Gesetzgeber in Deutschland ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht ins Leben gerufen, welches für einen Zeitraum von vier Wochen gilt. Innerhalb dieses Sonderkündigungsrechts kann der Versicherung[…]


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