Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Widerrufsrecht bei Handwerkeraufträgen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Kann man einen Handwerker Auftrag widerrufen?
Wer heutzutage einen Handwerker benötigt, der hat es echt schwer. Die Nachfrage an handwerklichen Berufen ist, unabhängig von der jeweiligen Art der Handwerkerleistung, ungebrochen groß. Dementsprechend können sich handwerkliche Betriebe es durchaus wirtschaftlich erlauben, dem neu anfragenden Kunden eine lange Wartezeit für die Durchführung des Auftrages in Aussicht zu stellen.

Sollte die Waschmaschine ihren Dienst versagen oder der Mensch sich mit einem Rohrbruch plagen, so ist der Anruf bei dem Handwerker unerlässlich. Nicht selten erlebt der anfragende Kunde dabei eine wirtschaftlich böse Überraschung, da die Handwerkerleistung im Nachhinein betrachtet als sehr kostspielig dargestellt wird.

[toc]

Haben Sie Probleme mit einem Handwerkerauftrag oder Werkvertrag? Gerne stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte kompetent zur Seite. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an.

Bei vielen Problemen bleibt auch nicht die Zeit zu einem ausgiebigen Vergleich des Angebots, sodass das erstbeste Angebot letztlich angenommen wird. Vielen Kunden ist jedoch der Umstand überhaupt nicht bewusst, dass es auch ein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Handwerkeraufträgen gibt. Dieses Widerrufsrecht ist jedoch an gewisse Kriterien gebunden.

In den meisten Fällen sieht der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen vor. Innerhalb dieser Zeitspanne kann ein Verbraucher den entsprechenden Handwerkerauftrag widerrufen. Dies geht jedoch nur, wenn gewisse Rahmenbedingungen als erfüllt anzusehen sind.
Wichtige Informationen vorab
Widerruf bei Handwerkeraufträgen: Ein Verbraucher hat unter bestimmten Voraussetzungen ein zustehendes Widerrufsrecht gemäß §§ 355, 312g BGB auf einen Handwerker Auftrag. Die Widerrufsfrist beträgt für den Verbraucher grundsätzlich 14 Tage ab dem Vertragsschluss, siehe auch § 355 Abs. 2 BGB.(Symbolfoto: Rido/Shutterstock.com)

Das Widerrufsrecht bei Handwerkeraufträgen gilt grundsätzlich dann, wenn der entsprechende Vertrag zwischen dem Handwerker und dem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Handwerkers a[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv