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Fahrzeugkaufvertrag – arglistige Täuschung bei Unfallverdacht

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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 10 U 51/21 – Urteil vom 02.12.2021

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 04.06.2021, Az. 8 O 54/20, teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.194,61 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Pkw (a…), Fahrzeug-Ident-Nr. … an den Beklagten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Beklagte. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Beklagte 91 % und die Klägerin 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf einen Gebührenwert bis 7.000 € festgesetzt.
Gründe
I.

Die Klägerin begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw (a…).

Das streitgegenständliche Fahrzeug war von der Zeugin M… D… als Gebrauchtfahrzeug erworben worden. Als sie später beabsichtigte, den Pkw zu veräußern, wandte sie sich an die A… GmbH, die in B… ein Autohaus für Fahrzeuge der Marken (b…), (c…), (d…), (e…) und (f…) betreibt. Hier kam sie mit dem Beklagten in Kontakt, welcher gelernter Automobilkaufmann ist und bis zum …2019 als Autoverkäufer bei der Gesellschaft beschäftigt war. Der Beklagte veranlasste eine – unter der Firma der A… GmbH erstellte – Gebrauchtfahrzeugbewertung für das Fahrzeug, in welcher es unter anderem heißt: „unfallfrei = nein …reparierte Unfallschäden: 1“. Wegen der weiteren Einzelheiten der Bewertung wird auf die Anlage K3 (Blatt 110 ff. d.A.) verwiesen.

Der Beklagte schlug der Zeugin D… vor, das Fahrzeug zum Preis von 4.600 € an die Zeugin Dr. C… L… – seine Lebensgefährtin – zu veräußern. Er legte der Zeugin D… den Entwurf für eine entsprechende Vertragsurkunde vor, worin es unter anderem heißt: „Der Verkäufer erklärt, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war … keinen Unfallschaden … erlitten hat … [und] dass das Kfz in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt – … folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte: Frontseite links; Tür links nachlackiert“. Der Vertrag ist gemäß dem vom Beklagten gefertigten Entwurf am 21.02.2019 geschlossen worden.

Das Fahrzeug, welches bei Übergabe noch auf die Zeugin D… zugelassen war, wurde im Folgenden vom Beklagten auf das Wohngrundstück seiner Eltern in B… verbracht, abgemeldet un[…]


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