Arbeitnehmer aufgepasst: Sperre beim Arbeitslosengeld riskieren mit einem Aufhebungsvertrag
Es gibt verschiedene Wege, um ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu beenden. Den gängigen Weg stellt in der Praxis eher die ordentliche bzw. fristgerechte Kündigung dar, welche jedoch an gesetzliche Kündigungsfristen gebunden ist. Soll das Arbeitsverhältnis jedoch frühzeitig oder schneller beendet werden, so stellt der Aufhebungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die gängige Praxis dar. Bei dieser Variante müssen jedoch seitens des Arbeitnehmers einige wichtige Rahmenkriterien beachtet werden. Insbesondere die Frage nach dem Arbeitslosengeld und der Sperrfrist ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist meisten für den Arbeitnehmer ein auf den ersten Blick lukratives Angebot. Jedoch steckt der Teufel meist im Detail. Daher niemals vorschnell unterschreiben. (Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)
Ein Aufhebungsvertrag oder auch Aufhebungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit dem das Arbeitsverhältnis vorzeitig und einvernehmlich aufgelöst wird. Die Parteien sind also freiwillig bereit, den Arbeitsvertrag unter Umgehung der Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden. Durch einen Aufhebungsvertrag wird diese gesetzliche Regelung aufgehoben und stattdessen wird vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endet.
Dies kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein. Beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle gefunden hat und den Zeitraum bis zum Beginn der neuen Tätigkeit nicht durch eine Kündigungsfrist verzögern möchte oder der Arbeitgeber vorübergehend Personal abbauen muss. Die Wirkung eines Aufhebungsvertrages ist jedoch nicht immer die gleiche wie bei einer Kündigung. In manchen Fällen kann sich der Aufhebungsvertrag auch positiv auswirken, zum Beispiel durch eine Abfindung oder andere finanzielle Zusatzleistungen für den Arbeitnehmer um ihm oder ihr die Unterzeichnung schmackhaft zu machen. Jedoch sollte ein Arbeitnehmer niemals vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, da er nicht selten auch sehr negat[…]