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Haftung von Minderjährigen – Wann haften Kinder?

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Kinder unter 7 Jahren sind generell nicht haftbar (§ 828 Abs. 1 BGB).
Eltern haften für ihre Kinder. Diesen Satz werden die meisten erwachsenen Menschen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon einmal in ihrem Leben auf einem Schild gelesen haben. Zumeist befinden sich diese Schilder an Baustelleneingängen oder in Gebäuden, in denen sehr viel beschädigt werden kann. Den meisten Eltern ist durchaus bewusst, was dieser Satz zu bedeuten hat. Verursacht das Kind einen Schaden, so werden die Eltern von dem Eigentümer in die rechtliche Verantwortung genommen. Dies rührt daher, dass Kinder nun einmal nicht haftbar gemacht werden können.

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Wann haften Kinder? – Erfahren Sie mehr über die Haftung von Minderjährigen. (Symbolfoto: cunaplus/Shutterstock.com)

Dieser Umstand hat sich jedenfalls in dem breiten Meinungsbild der Bevölkerung so festgesetzt, auch wenn dies nicht gänzlich der Wahrheit entspricht. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf die Haftung von Minderjährigen eine vollständig anderweitige Regelung gefunden, als es bei erwachsenen Menschen der Fall ist. Dementsprechend stellt sich natürlich die Frage, wann Kinder haften und wie es um die Haftung von Minderjährigen generell rechtlich bestellt ist.

Grundsätzlich ist die Haftung von Kindern nicht mit der Haftung von Erwachsenen gleichzusetzen. In erster Linie ist es so, dass die meisten Klein- und Kinderdelikte nicht strafrechtlich relevant sind, da es sich um einen Bagatellbereich handelt. Bei einem Schaden, den ein Kind anrichtet, wird grundsätzlich nicht davon ausgegangen, dass die Tat vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Stattdessen ist es so, dass man bei Kindern immer von einem sogenannten Mitverschulden ausgeht.

Es ist auch ein Faktum, dass Kinder sowie auch Jugendliche aufgrund ihrer psychischen sowie hirnphysiologischen Entwicklung noch überhaupt nicht abschätzen können, welche Folgen ihr Handeln nach sich zieht.  In Deutschland haften daher Kinder sowie Jugendliche erst dann, wenn ein bestimmtes Alter erreicht ist. Eltern jedoch haften auch nicht in jedem Fall für das Handeln der Kinder.

Laut BGB haften die Eltern nicht, sofern sie sich an die Aufsichtspflicht halten. Diese besagt, dass Kinder in regelmäßigen Abständen Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen müssen. Faust[…]


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