OLG Köln – Az.: I-11 U 281/19 – Urteil vom 17.03.2021
Die Anschlussberufung der Klägerin wird – soweit sie die Rechtsanwaltskosten aus dem Vergabeverfahren betrifft – als unzulässig verworfen.
Im Übrigen wird die Anschlussberufung der Klägerin zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.11.2019 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 5 O 277/16 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 234.211,43 Euro festgesetzt (84.013,67 Euro für die Berufung und 150.197,76 Euro für die Anschlussberufung).
Gründe
A.
Die Parteien streiten über Werklohnansprüche für erbrachte Leistungen und Nichterfüllungsschadensersatz nach Kündigung der vertraglichen Beziehungen.
Die Klägerin ist ein Unternehmen für komplexe Verkehrssteuerungssysteme. Die Beklagte schrieb im Juni 2013 die Vergabe des Bauvorhabens „Fahrstreifensignalisierungs-Anlage A Straße / B XXX In der Stadt C, 2013-1xxx-4 (66/077/13)“ aus. Zweck der zu errichtenden Anlage war die kontrollierte Leitung und Kanalisation der Verkehrsströme insbesondere bei Großveranstaltungen im Stadion in C-D. Zu den Vergabeunterlagen gehörten eine Baubeschreibung nebst Anlagen und ein Leistungsverzeichnis, hinsichtlich deren Einzelheiten auf die Anlagen RHA 1 – RHA 3 verwiesen wird. Unter Punkt 2.01 sah die Baubeschreibung eine Regelung zur Erstellung eines Pflichtenheftes durch den Auftragnehmer mit folgendem Wortlaut vor:
„Der Auftragnehmer hat ein Pflichtenheft zu erstellen, in dem er die vorgesehenen Leistungen im Detail spezifiziert und Abweichungen gegenüber der Planung zu dokumentieren sind. Im Rahmen des Pflichtenhefts wären dann auch Abstimmungsergebnisse mit anderen Projektbeteiligten (Netzbetreiber, Behörden, etc.) bzw. dem Auftraggeber zu dokumentieren. Das Pflichtenheft hat insbesondere folgende Dokumente zu enthalten:
Telegrammbeschreibungen, insbesondere herstellerspezifische Meldungen
Datenmengenberechnungen der Inselbusse einschließlich der Übertragungsgeschwind[…]