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Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflichtteilsberechtigter – Anspruch auf Grundstücksbewertung und Unternehmensbewertung

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OLG Düsseldorf – Az.: 7 U 161/18 – Urteil vom 22.11.2019

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Teilurteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.10.2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Verurteilung zur Wertermittlung zu Ziffer (1) nur noch auf die Vorlage der Belege zu den Bilanzen für den Zeitraum 01.01.2012 bis 13.09.2016 richtet und im Übrigen festgestellt wird, dass der Antrag der Klägerin zu Ziffer (1) und Ziffer (2) erledigt ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil und das erstinstanzliche Teilurteil sind vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

Die Beklagte wendet sich mit der Berufung gegen ihre Verurteilung zur Wertermittlung. Die Parteien sind die einzigen noch lebenden Kinder der am 13.09.2016 verstorbenen Erblasserin Frau A., die mit notariellem Testament vom 18.03.2015 die Beklagte zu ihrer Alleinerbin eingesetzt hatte. Zum Nachlass der Erblasserin gehört der Grundbesitz B., auf dem der Gewerbebetrieb „C. Hotel“ betrieben wird. Das Hotel wurde von der Erblasserin zu Lebzeiten an den Hotelbetreiber verpachtet. Die Beklagte legte der Klägerin zu der Immobilie bzw. zum Hotelbetrieb zunächst einen Grundbuchauszug, eine zusammenfassende Bewertung nach dem Bewertungsgesetz, eine gutachterliche Stellungnahme zum Unternehmenswert des Hotels vom 06.11.2017 der D., eine weitere Stellungnahme zur latenten Ertragssteuerlast vom 19.02.2018 sowie ein „Update“ zur Unternehmensbewertung vom 15.02.2018 vor. Darüber hinaus übermittelte sie der Klägerin ein Verkehrswertgutachten über die Immobilie, erstellt vom Sachverständigen Dipl.-Ing. E. vom 15.10.2007. Im Lauf des Berufungsverfahrens legte sie der Klägerin ein Gutachten über den Verkehrswert am 13.09.2016 vor.

Das Landgericht, auf dessen Feststellungen auch wegen der Anträge gemäß § 540 ZPO Bezug genommen wird, hat die Beklagte, die den Auskunftsanspruch der Klägerin auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses anerkannt hat, durch Teil-Anerkenntnis und Teilurteil u.a. verurteilt,….zu dem Nachlassgegenstand B. in …., eingetragen im Grundbuch von …, Amtsgericht ….., Bl. …..,

(1)  zur Wertermittlung erforderliche Unterlagen Information in Kopie vorzulegen, so aktuelle Flurkarte, Grundrisszeichnungen, Schnittzeichnung, Berechnungen (Wohn-/Nutzflächen, umbauter Raum oder Rauminhalt oder Bruttogrundfläche), Pachtvertrag, gegebenenfalls Baubeschreibung und sämtliche Geschäftsunterlagen, die erforderlich sind, […]


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