AG Potsdam – Az.: 27 C 110/18 – Urteil vom 14.11.2019
1. Der Beklagte wird verurteilt, die auf seinem Grundstück … wild wachsenden Sträucher, die in der Skizze der Anl. K1 mit einem roten Oval gekennzeichnet sind, zu beseitigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 95 %, im Übrigen der Beklagte.
3. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.
4. Der Streitwert wird auf 4.500,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien sind Nachbarn. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks …, der Beklagte ist Eigentümer des angrenzenden Grundstücks … . Bei dem Grundstück des Beklagten handelt es sich um ein unbebautes Baugrundstück, auf dem sich insbesondere einige hohe, alte Waldkiefern, Birken und Ahorne befinden. Das Grundstück sieht verwildert aus. Wegen seines Erscheinungsbildes wird auf die Anlage 1, Bl. 5-14 d. A., ergänzend Bezug genommen.
Der Kläger behauptet, die Waldkiefer, im Klageantrag mit Nr. 8 bezeichnet, sei umsturzgefährdet. Er behauptet, durch den Wildwuchs unmittelbar an seiner Grundstücksgrenze werde er in seinem Eigentum beeinträchtigt. Fast alle Bäume wiesen abgestorbene Teile auf, die bei starkem Wind abzubrechen drohten. Teilweise ragten die Bäume auf sein Grundstück herüber.
Der Kläger behauptet, der Ahorn, gekennzeichnet in der Anlage 1 als Baum Nr. 2, sei 12 m hoch und habe eine Wuchsgeschwindigkeit von ca. 60 cm jährlich. Die Buche, gekennzeichnet in der Anlage 1 als Baum Nr. 5, habe eine Höhe von 6,30 m bei einer Wuchsgeschwindigkeit zwischen 50 und 60 cm jährlich. Der Spitzahorn, gekennzeichnet in der Anlage 1 als Baum Nr. 7, sei 9 m hoch bei einer Wuchsgeschwindigkeit von ca. 1 m pro Jahr.
Der Kläger beantragt,
1. den Beklagten zu verurteilen, die in der Skizze der Anl. K1 als Nr. 2 (Ahorn), 5 (Buche), 7 (Spitzahorn) gekennzeichneten Bäume, die sich auf seinem Grundstück … befinden, zu beseitigen,
2. den Beklagten zu verurteilen, die auf dem vorbezeichneten Grundstück wild wachsenden Sträucher, die in der Skizze der Anl. K1 mit einem roten Oval gekennzeichnet sind, zu beseitigen,
3. den Beklagten zu verurteilen, für die in der Skizze der Anl. K1 als Bäume Nr. 4, 3, 1, 6 beze[…]