AG Frankfurt – Az.: 33 C 3513/18 (28) – Urteil vom 12.12.2019
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Tatbestand
Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft In der Eigentümerversammlung vom 30.11.2018 fassten die Parteien einstimmig folgende Beschlüsse (Protokoll der Eigentümerversammlung Bl. 54 ff. der Akte):
,,TOP 3: Einbau einer Videoanlage (Videoüberwachung)
Der Beschluss des Tagesordnungspunktes 6.1 der Eigentümerversammlung vom 10.08.2018 führte im Nachgang der Eigentümerversammlung zu einer Konkretisierung des Beschlussantrages in enger Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin W. Da Vorfälle, wie z.B. Zutritt unbefugter Dritter und Diebstähle im Objekt mehrfach aufgetreten sind und davon auszugehen ist, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird, wird der Einbau einer Videoanlage empfohlen.
Der Tagesordnungspunkt wird diskutiert. Danach erfolgt die Antragstellung:
Antrag 3a:
Da die rechtliche Prüfung durch Frau Rechtsanwältin W. der Beschlussfassung zu TOP 6.1 der Eigentümerversammlung vom 10. August 2018 die Erforderlichkeit einer Konkretisierung ergeben hat, beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund diverser Diebstähle, Vandalismus und Zutritt unbefugter Dritter (siehe Anl. 1) zum Schutz der Wohnanlage und seiner Bewohner die Installation einer Video-Überwachungsanlage der Zugänge zum Haus und der Tiefgarage gemäß Anlage 2. Von der Video-Überwachung sollen ausdrücklich die Treppenhäuser und sonstigen Bereiche des Gemeinschaftseigentums sowie der öffentliche Bereich ausgeschlossen sein. Es soll dabei eine Video-Überwachungsanlage installiert werden, die die Aufzeichnung ausschließlich über ein zertifiziertes Speziaiunternehmen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte gewährleistet Die Auslesung der Aufnahme wird ausschließlich durch das zertifiziertes Spezialunternehmen erfolgen, und im Bedarfsfall werden die Aufnahmen ausschließlich der Polizei und sonstigen Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht. Die Aufnahmen werden, sofern keine strafrechtlich zu verfolgenden Vorkommnisse auftreten, nach 4 Wochen wieder gelöscht. Die Kosten der Be[…]