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Rechtsanwälte Kotz GbR

Urkundenfälschung – Bearbeitung eines eingescannten notariellen Kaufvertrags

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LG Essen  – Az.: 32 KLs – 307 Js 202/16 – 9/19 – Urteil vom 17.02.2021

Der Angeklagte L wird wegen unrichtiger Darstellung, Kreditbetruges in 2 Fällen sowie Betruges in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts X vom 02.01.2019 (Az. …) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von  3 (drei) Jahren und 4 (vier) Monaten verurteilt.

Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt 1 (ein) Monat der Freiheitsstrafe als vollstreckt.

Die Angeklagte C wird wegen unrichtiger Darstellung, Kreditbetruges in 2 Fällen sowie Betruges in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 (zwei) Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt 1 (ein) Monat der Freiheitsstrafe als vollstreckt.

Der Angeklagte T wird wegen Beihilfe zur unrichtigen Darstellung und wegen Kreditbetruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 (einem) Jahr und 8 (acht) Monaten verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt 1 (ein) Monat der Freiheitsstrafe als vollstreckt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, der Angeklagte T soweit er verurteilt wurde. Soweit der Angeklagte T freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter L:

§§ 331 Nr. 1 HGB, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 52, 53, 55 StGB

Angeklagte C:

§§ 331 Nr. 1 HGB, 263 Abs. 1, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 52, 53, 56 StGB

Angeklagter T:

§§ 331 Nr. 1 HGB, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 27, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1, 53, 56 StGB
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)

I.
Persönliche Verhältnisse
Zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten hat die Kammer folgende Feststellungen getroffen:
1. Angeklagter T
a)

(Symbolfoto: Eakrin Rasadonyindee/Shutterstock.com)

Der Angeklagte T wurde am … in L1 geboren. Sein Vater verstarb im Jahr[…]


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