LG Essen – Az.: 32 KLs – 307 Js 202/16 – 9/19 – Urteil vom 17.02.2021
Der Angeklagte L wird wegen unrichtiger Darstellung, Kreditbetruges in 2 Fällen sowie Betruges in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts X vom 02.01.2019 (Az. …) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 (drei) Jahren und 4 (vier) Monaten verurteilt.
Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt 1 (ein) Monat der Freiheitsstrafe als vollstreckt.
Die Angeklagte C wird wegen unrichtiger Darstellung, Kreditbetruges in 2 Fällen sowie Betruges in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 (zwei) Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt 1 (ein) Monat der Freiheitsstrafe als vollstreckt.
Der Angeklagte T wird wegen Beihilfe zur unrichtigen Darstellung und wegen Kreditbetruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 (einem) Jahr und 8 (acht) Monaten verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt 1 (ein) Monat der Freiheitsstrafe als vollstreckt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, der Angeklagte T soweit er verurteilt wurde. Soweit der Angeklagte T freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter L:
§§ 331 Nr. 1 HGB, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 52, 53, 55 StGB
Angeklagte C:
§§ 331 Nr. 1 HGB, 263 Abs. 1, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 52, 53, 56 StGB
Angeklagter T:
§§ 331 Nr. 1 HGB, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 27, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1, 53, 56 StGB
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)
I.
Persönliche Verhältnisse
Zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten hat die Kammer folgende Feststellungen getroffen:
1. Angeklagter T
a)
Der Angeklagte T wurde am … in L1 geboren. Sein Vater verstarb im Jahr[…]