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Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsum harter Drogen – Abstinenznachweis

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VG München – Az.: M 26 K 19.4018 – Urteil vom 20.01.2020

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der 19… geborene Kläger wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse 3.

Ausweislich einer polizeilichen Mitteilung wurde der Kläger am … März 2018 gegen 23.55 Uhr als Führer eines Kraftfahrzeugs einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die toxikologische Untersuchung einer dem Kläger am … März 2018 um 0:42 entnommenen Blutprobe durch das Institut für Rechtsmedizin der A… erbrachte den Nachweis von THC, Morphin und Codein. Der Kläger gab gegenüber der Polizei an, er habe am … März gegen Mittag das Medikament Tilidin wegen Rückenschmerzen eingenommen. Laut Gutachten des rechtsmedizinischen Instituts vom … Mai 2018 belegten die erhobenen Befunde die vorangegangene Aufnahme von Morphinderivaten, wie z.B. Heroin. Das Verhältnis von Morphin zu Codein deute im vorliegenden Fall auf eine Aufnahme von Heroin sowie eine zusätzliche Aufnahme von Codein hin oder wäre auch durch eine Aufnahme von Opium erklärbar.

Die Tat wurde mit seit … Januar 2019 rechtskräftigem Bußgeldbescheid als Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Nach vorheriger Anhörung entzog das Landratsamt mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 29. Mai 2019 die Fahrerlaubnis und forderte ihn unter Androhung eines Zwangsgeldes auf, seinen Führerschein innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung abzugeben. Dem kam der Kläger nach Fälligstellung des Zwangsgeldes und Androhung eines weiteren Zwangsgeldes nach.

Den gegen den Bescheid erhobenen Widerspruch wies die Regierung von Oberbayern mit Widerspruchsbescheid vom 8. Juli 2019, zugestellt am 10. Juli 2019, zurück.

Hiergegen ließ der Kläger am 8. August 2019 Klage erheben; er beantragt, den Bescheid des Landratsamts Dachau vom 29. Mai 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Juli 2019 aufzuheben.

Zur Begründung wurde ausgeführt, bei dem Vorfall am … März 2018 habe es sich um die erstmalige Teilnahme des Klägers mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis gehandelt, so dass das Landratsamt verpflichtet gewesen w[…]


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