Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietminderung wegen Entzug der Mitbenutzung eines Fahrradkellers

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

LG Köln – Az.: 9 S 80/18 – Urteil vom 29.01.2020

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 31.10.2018 (richtigerweise: 01.03.2018) – 221 C 302/17 – aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.

Zwischen den Parteien bestand aufgrund des Mietvertrags vom 25.07.2008 ein Mietverhältnis über eine Wohnung im Hause Ustraße 00 in L. Zur vermieteten Wohnung gehörte ein Kellerraum, zudem war die Nutzung eines Doppelfahrradkellers von rund 49 m² Fläche vereinbart.

Die Klägerin kündigte unter dem 02.06.2009 umfangreiche Baumaßnahmen an, darunter die Aufstockung des Wohnhauses zur Schaffung von zwei neuen Wohneinheiten sowie den Einbau einer Zentralheizung. Darüber hinaus forderte sie den Beklagten auf, seinen Kellerraum zu räumen, da wegen einer beabsichtigten Dämmung der Kellerdecke die Einlagerung der im Keller befindlichen Gegenstände notwendig sei.

Im Rahmen der Baumaßnahmen wurden die Kellerräume neu aufgeteilt, dabei wurden ein Raum für die neue Zentralheizung und zwei neue Kellerräume für die neugeschaffenen Wohneinheiten geschaffen. Der ehemalige Doppelfahrradkeller wurde hierdurch auf eine Fläche von ca. 6,42 m² reduziert. Daneben wurde im Innenhof des Mietshauses eine etwa 16,90 m² große Stellfläche für Fahrräder geschaffen.

Der Beklagte wandte sich unmittelbar gegen die Verkleinerung des Fahrradkellers und machte diesbezüglich eine Mietminderung geltend, Mietzahlungen ab diesem Zeitpunkt leistete er nur noch unter Vorbehalt. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Köln zum Az. 208 C 340/11 wurde für den dort maßgeblichen Zeitraum entschieden, dass für die Verringerung des Fahrradkellers eine Mietminderung in Höhe von 5 % angemessen sei.

(Symbolfoto: Henk Vrieselaar/Shutterstock.com)

Im Jahr 2011 machte die Klägerin zum 01.10.2011 eine M[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv