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Verkehrsunfall – Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an rechter Hand

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein schwerer Verkehrsunfall brachte für einen Polier eine komplizierte Kahnbeinfraktur und weitreichende Folgen mit sich. Er forderte von der Versicherung eine hohe Entschädigung für Schmerzen und den Verlust seiner Arbeitsfähigkeit. Doch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde die Frage zur Kernfrage: Welche Beschwerden waren wirklich unfallbedingt – und welche Rolle spielte die Glaubwürdigkeit des Klägers dabei? Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 35/16 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Stuttgart
  • Datum: 18.10.2016
  • Aktenzeichen: 12 U 35/16
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Person, die nach einem Verkehrsunfall erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche von der gegnerischen Haftpflichtversicherung forderte und gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegte.
  • Beklagte: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die vorprozessual Vorschüsse leistete und die Klage sowie die Berufung des Klägers überwiegend abweisen lassen wollte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger erlitt am 27.04.2010 einen Verkehrsunfall, der unstreitig von der bei der Beklagten versicherten Partei verursacht wurde. Infolge des Unfalls diagnostizierte man unter anderem eine Kahnbeinfraktur am rechten Handgelenk und weitere Verletzungen, die zu Behandlungen und einer Rehabilitationsmaßnahme führten.
  • Kern des Rechtsstreits: Hauptstreitpunkt war die genaue Höhe und der Umfang der Schadensersatzpflicht der Beklagten, insbesondere ob die vom Kläger geltend gemachten Verletzungen und Folgeschäden kausal auf den Unfall zurückzuführen waren. Es ging auch um die Frage, ob bereits vorgerichtlich geleistete Vorschüsse alle Ansprüche des Klägers abdeckten und ob zukünftige materielle Schäden ohne Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen festgestellt werden können.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht änderte das erstinstanzliche Urteil ab und stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen zukünftigen materiellen Schäden freizustellen, sofern diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen, und die Berufung des Klägers wurde überwiegend zurückgewiesen.
  • Begründung: Die Berufung war nur in Bezug auf die Feststellung zukünftiger Schäden begründet, da der vorgerichtlich gezahlte Vorschuss von 39.500,00 € nicht auf diese angerechnet werden darf. Die dem Kläger tatsächlich zustehenden Ansprüche wurden durch diese vorgerichtlich geleistete Zahlung bereits abgegolten. Viele der vom Kläger geltend gemachten Beschwerden wurden von Sachverständigen als nicht unfallbedingt oder als bewusst übertrieben eingestuft.
  • Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen tragen, da seine Berufung nur zu einem geringen Teil erfolgreich war und seine Hauptforderungen auf Zahlung von Schmerzensgeld und materiellem Schadensersatz abgewiesen wurden.

Der Fall vor Gericht


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