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Straftatbestand: Beleidigung – Was sind die Folgen?

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Weche Strafen sind zu befürchten wenn man wegen Beleidigung angezeigt wird?
Es gibt im Alltag des Menschen durchaus Situationen, in denen ein gewisses Streitpotenzial mit anderen Menschen vorhanden ist. Nicht selten kommt es dabei auch vor, dass ein Wort das andere Wort ergibt und dass einem Menschen dabei eine Beleidigung der anderen Person herausrutscht, sowohl in mündlicher, schriftlicher oder auch eindeutig gestenreicher Form.  Gerade im Straßenverkehr, wo es ohnehin ein sehr hohes Aggressionspotenzial gibt, werden nicht selten der anderen Person Beleidigungen mit auf den Weg gegeben. Vielen Menschen ist dabei der Umstand überhaupt nicht bewusst, dass eine Beleidigung durchaus einen Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches erfüllen kann. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass auch tatsächlich alles, was der Mensch so von sich gibt, als Straftat gewertet wird. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich sehr klare Richtlinien und Kriterien aufgestellt, welche Taten oder Äußerungen bzw. Gesten als Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches aufgefasst und entsprechend bestraft werden.

Die gesetzliche Grundlage für die Beleidigung als Straftatbestand findet sich in dem § 185 Strafgesetzbuch (StGB) wieder.
Die Voraussetzungen für eine strafbare Beleidigung
Wann strafbar? Der Strattatbestand der Beleidung kann sowohl in mündlicher, schriftlicher, bildhafter Form oder mithilfe von geeigneter Gestiken erfolgen. (Symbolfoto: RD_Production/Shutterstock.com)

Zunächst erst einmal muss erwähnt werden, dass es sich bei der strafbaren Beleidigung um ein reines Antragsdelikt handelt. Dementsprechend erfolgt lediglich dann eine Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden, wenn es zuvor einen Strafantrag von der geschädigten Person gegeben hat. Der Strafantrag wird in der gängigen Praxis im Zusammenhang mit der Strafanzeige gestellt. Von dem Status des Antragsdelikts kann jedoch abgesehen werden, wenn das öffentliche Interesse eine Strafverfolgung zwingend erforderlich werden lässt. Überdies ist es auch zwingend erforderlich, dass die beleidigende Person tatsächlich den Vorsatz der Beleidigung einer anderen Person gehabt hat und dass die geschädigte Person die Beleidigung der eigenen[…]


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