Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Klage einer WEG-Untergemeinschaft – Zulässigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 2 U 119/19 – Beschluss vom 10.02.2020

1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.8.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), Aktenzeichen 14 O 366/17, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird und die … Hausverwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer V… S… und A… W…, … Straße 36, … B… die Kosten in beiden Instanzen zu tragen hat.

2. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.908,08 € festgesetzt.
Gründe
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 21.08.2019, Aktenzeichen 14 O 366/17, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

Zur Begründung wird auf den vorausgegangenen Hinweis des Senats im Beschluss vom 20. Januar 2020 Bezug genommen. Dort hatte der Senat ausgeführt:

„Die Klage ist bereits unzulässig. Die unter der Bezeichnung „Wohnungseigentümergemeinschaft X… “ handelnde Klägerin ist nicht parteifähig, weil es sich hierbei lediglich um eine – nicht parteifähige – Untergemeinschaft der „Wohnungseigentümergemeinschaft Y…“ handelt (§ 50 ZPO). Nach § 10 Abs. 6 Satz 5 WEG kann die Gemeinschaft vor Gericht klagen und verklagt werden. Dabei muss die Gemeinschaft die Bezeichnung „Wohnungseigentümergemeinschaft“ gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks – hier: Y… – führen (§ 10 Abs. 6 Satz 4 WEG). Bei einer Mehrhausanlage kann zwar die Gemeinschaftsordnung die Bildung von Untergemeinschaften mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen und Kostenverteilungsregelungen in allein sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten vorsehen. Solche Untergemeinschaften sind jedoch keine selbstständigen Tochterverbände, sondern nur ein Teil der Gesamtgemeinschaft. Rechts- und parteifähig ist ausschließlich die Gesamtgemeinschaft, nicht jedoch die hier klagende Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer der Häuser X… (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Oktober 2010 – 5[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv