Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall gem. § 229 des Strafgesetzbuches?
Im Straßenverkehr ist stets die Gefahr gegeben, dass es zu einem Unfall kommen kann. Bei einem derartigen Unfall kann es durchaus zu Sach- oder im schlimmeren Fall zu Personenschäden kommen, sodass nicht selten auch die Frage der fahrlässigen Körperverletzung abgeklärt werden muss. Vielen Menschen ist dabei jedoch überhaupt nicht bewusst, welche Voraussetzungen der Gesetzgeber an die fahrlässige Körperverletzung geknüpft hat oder wie rechtlich der Begriff „fahrlässig“ überhaupt definiert wird. Das Wissen um diese Hintergründe ist jedoch überaus wichtig, da sich die fahrlässige Körperverletzung erheblich häufiger ereignen kann, als man es meinen möchte.
In der gängigen Praxis werden Regelverstöße in dem Straßenverkehr von dem Gesetzgeber als Ordnungswidrigkeiten angesehen und behandelt. Im Zusammenhang mit einer fahrlässigen Körperverletzung gestaltet sich der Sachverhalt jedoch anders. Die fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat.
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Wird Ihnen eine fährlässige Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalls zur Last gelegt oder wurden Sie Opfer? Dann holen Sie sich frühzeitig Hilfe. Gerne beraten und vertreten wir Sie im Strafrecht und im Verkehrsrecht und helfen tatkräftig bei der Unfallregulierung. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an.
Die gesetzliche Grundlage der fahrlässigen Körperverletzung
Wann liegt bei einem Verkehrsunfall eine fahrlässige Körperverletzung vor und wie wird diese bestraft? (Symbolfoto: beton studio/Shutterstock.com)
Maßgeblich für die fahrlässige Körperverletzung ist der § 229 Strafgesetzbuch (StGB). In diesem Paragrafen finden sich sowohl die Straftatbestandsdefinition als auch das Strafmaß wieder. Gem. § 229 StGB gilt der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung als erfüllt, wenn eine Person durch ein fahrlässiges Verhalten eine Körperverletzung bei einer anderen Person herbeiführt. In diesem Zusammenhang ist jedoch die ge[…]