LG Mainz – Az.: 11 HK O 15/17 – Urteil vom 20.02.2020
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 4.422,34 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.09.2016 sowie weitere € 4,00 vorgerichtliche Mahnkosten, € 6,00 Auskunftskosten und € 216,95 Inkassokosten zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 71 % und die Beklagte 29 % zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Tatbestand
Die Klägerin betreibt ein Inkassounternehmen und erhebt im hiesigen Verfahren Ansprüche aus abgetretenem Recht der … GmbH aus Mobilfunkverträgen.
Die Zedentin schloss mit der Beklagten eine Vielzahl von Mobilfunkverträgen und erstellte hierüber monatliche Gesamtrechnungen. Wegen der in der Rechnung der Zedentin vom 11.09.2015 geltend gemachten Rechnungsposition … im Ausland, z.B. Internet, Navigator“ in Höhe von € 3.000,9889 netto kam es zur Auseinandersetzung mit der Beklagten. Der damalige Geschäftsführer der Beklagten, der Zeuge …, rügte diese Position als nicht nachvollziehbar und verweigerte die Zahlung. Die Zedentin reagierte mit Schreiben vom 24.11.2015 auf diese Beanstandung und teilte hierzu unter anderem mit:
(…) vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 28.10.2015.
Wir haben Ihre Rechnung vom 11.09.2015 (…) geprüft. Ergebnis: Die auf der beiliegen den Verbindungsübersicht aufgeführten Datenverbindungen sind eindeutig über die …- Karte mit der oben genannten Rufnummer zustande gekommen. Dabei wurden ausgewiesen Datenmengen versendet und empfangen. Es erfolgte eine korrekte Berechnung laut der aktuellen Preisliste.
Sie nutzen ein Endgerät, welches die E-Mail Synchronisierung über W-LAN erlaubt. Offen sichtlich hatten Sie beide Träger, W-LAN und Mobilfunk, aktiviert (…).
So lange beide Träger, W-LAN und Mobilfunk, aktiv sind, kann auch ein Datenaustausch über beide Träger erfolgen. Um dieses eindeutig zu steuern, sollte jeweils nur ein Träger aktiv sein und der andere Träger muss entsprechend ausgeschaltet sein.
Die Einrichtung des … ReisepaketData ist erst a[…]