AG Gelsenkirchen – Az.: 210 C 230/20 – Urteil vom 07.07.2022
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Gelsenkirchen auf die mündliche Verhandlung vom 12.05.2022 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 407,65 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 28.08.2020 zu zahlen. Ferner wird die Klägerin verurteilt, dem Beklagten Belegeinsicht durch die Einsichtnahme in die folgenden Belege zu gewähren:
die Vorlage des Belegs über die Beauftragung, Rechnung und Buchung der Steag zur Lieferung einer Hausstation Compact 120/30,
die Vorlage des Belieferungsvertrages Fernwärme mit der Steag,
die Vorlage der Nachweise, Rechnungen und Buchungsbelege der Steag zum Anschluss der Hausstation an das bestehende Fernwärmenetz der Steag,
den Nachweis der Beauftragung, Rechnung und Buchungsbelege über die Entsorgung der Altanlage und der Bauabfälle,
die Vorlage der schriftlichen Entsorgungsnachweise über den Verbleib der Altanlage und die Auskunft über etwaige Einnahmen im Zusammenhang mit der Verwertung der Altanlage, einzelner Bauteile sowie den Bauabfällen und den Nachweis über die fachgerechte Entsorgung vorzulegen,
die Vorlage der Nachweise über die Beauftragung und die Rechnungen über den Anschluss der Hausstation an das Heizungssystem des Hauses,
die Erteilung der Auskunft über die Anzahl und Hersteller der verwendeten Bauteile, deren Hersteller sowie deren genaue Anzahl und Menge,
die Vorlage von Belegen zum Nachweis der Anzahl und die Hersteller der installierten Heizkörperthermostate,
die Vorlage der Nachweise über die durch die beauftragten Fachfirmen verbauten Materialien, deren Menge und die fachgerechte Entsorgung von Arbeitsmaterialien,
den Nachweis der Qualifikation der Monteure und Maler, welche die entsprechenden Arbeiten vorgenommen haben,
die Vorlage der Nachweise und Arbeitsprotokolle der Monteure und Maler,
die Vorlage der Nachweise über die Beauftragung, Rechnung und Buchung der angefallenen Tätigkeiten zur Planung der Modernisierungsmaßnahmen,
die Vorlage der Nachweise über die gemäß HOAI angefallenen Honorare,
die Vorlage und den Nachweis über die erhaltenen öffentlichen Fördermittel,
Ferner wird die Klägerin verurteilt, dem Beklagten die weitergehende Belegeinsicht durch die Einsichtnahme in die folgenden Belege und Abrechnungsunterlag[…]